Der Haushaltsplan 2023 ist der vierzehnte doppische Haushaltsplan nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen).
Gemäß § 110 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Der Haushaltsplan 2023 hat folgendes Volumen:
a) Ergebnishaushalt
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ordentliche Erträge
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7.398.900,00 €
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ordentliche Aufwendungen
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7.398.900,00 €
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außerordentliche Erträge
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0,00 €
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außerordentliche Aufwendungen
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0,00 €
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b) Finanzhaushalt
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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7.087.300,00 €
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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6.889.000,00 €
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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6.245.700,00 €
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit
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7.340.500,00 €
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
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0,00 €
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
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0,00 €
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Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen.
Ein Haushalskonsolidierungskonzept ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Reppenstedt hat in der Vergangenheit, wie andere Gemeinden auch, drastische Einbrüche und auch drastische Steigerungen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Aufgrund der aktuellen Ukraine-Krise muss damit gerechnet werden, dass es noch zu Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen und auch bei der Einkommensteuer kommt. Darüber hinaus steigen insbesondere die Bewirtschaftungskosten (Energiekosten) für Strom und Straßenbeleuchtung. Hier wird von einer Steigerung von ca. 12.000,00 € der reinen Stromkosten ausgegangen.
Durch die Einführung der doppischen Haushaltsplanung belasten außerdem die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 509.900,00 €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 237.600,00 €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibungen und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2023 daher 272.300,00 €.
Des Weiteren sind im Jahr 2023 hohe Aufwendungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund des Vorjahresergebnisses zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht). Die Kreisumlage ist von 50v. H. auf 53 v. H. gestiegen.
Nach der Saldierung der Einnahmen aus den Steuern und den Umlagen wird die Gemeinde Reppenstedt voraussichtlich einen Überschuss von 734.100,00 € (s. Anlage zum Vorbericht) zur Finanzierung der übrigen Gemeindeaufgaben haben. Je nach Entwicklung der Inflation und damit verbunden den Steuereinnahmen ist damit zu rechnen, dass dieser Überschuss in den nächsten Jahren noch weiter steigt oder sinkt.
Der Finanzhaushalt sieht keine Kreditaufnahme vor.
Der voraussichtliche Gesamtsaldo aus allen Einzahlungen und Auszahlungen für das Jahr 2023 wird sich voraussichtlich auf minus 896.500,00 € belaufen.
Dabei sind allerdings die Ein- und Auszahlungen aus Haushaltsresten noch nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde Reppenstedt ist seit vielen Jahren schuldenfrei. Positiv zu vermerken ist der Kassenbestand zum Jahreswechsel 2022/2023. Dieser betrug ca. 863.000,00 €.
Angesichts der bevorstehenden umfangreichen Investitionen ist für das Jahr 2024 voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich.
Geplante Investitionen für das Haushaltsjahr 2023 sind im Wesentlichen folgende:
1.
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I-2016-R02
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Renaturierung Reppenstedter Bach
vorgesehene Auszahlungen 50.000,00 €, voraussichtliche Zuwendung im Haushaltsjahr 2024 180.000,00 €
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2.
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I-2017-R05
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Umrüstung und Ergänzung Strassenbeleuchtung
vorgesehene Auszahlungen 350.000,00 €, voraussichtliche Zuwendungen 45.000,00 €; verbleibt der Zuschussbedarf der Gemeinde 305.000,00 €
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3.
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I-2019-R05
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Beleuchtung Sülzweg
vorgesehene Auszahlung 40.000,00 €
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4.
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I-2020-R06
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Radweg Brockwinkler Straße
vorgesehene Auszahlung 1.309.000,00 €, voraussichtliche Zuwendungen 1.243.500,00 €; Anteil der Gemeinde 65.500,00 €
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5.
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I-2020-R09
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Radweg REWE
vorgesehene Auszahlung 69.000,00 €, voraussichtliche Zuwendung im Haushaltsjahr 2024 46.000,00 €
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6.
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I-2020-R10
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Radweg Weidenring
vorgesehene Auszahlung 90.000,00 €
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7.
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I-2020-R12
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Rathausvorplatz
vorgesehene Zuwendung 400.000,00 €
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8.
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I-2020-R17
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Ausstattung Bürgerpark
vorgesehene Auszahlung 1.150.000,00 €,
geplante Zuwendung 1.200.000,00 €; Der Gemeine verbleiben 50.000,00 €
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9.
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I-2021-R01 |
Sanierung Dachtmisser Str.
voraussichtlicher Investitionsbedarf 1.352.300,00 €; vorgesehene Zuwendungen 803.300,00 €; Eigenanteil der Gemeinde im Jahr 2023 549.000,00 €. Diese Investition wird im Jahr 2024 mit den identischen Ausgabeansätzen fortgeführt, so dass für die Baumaßnahme eine Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr veranschlagt wurden
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10.
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I-2021-R02
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Verbreiterung Geh- und Radweg Lbg. Landstr.
vorgesehener Investitionsbedarf 1.265.300,00 €, vorgesehene Zuwendung 1.138.700,00 €; verbleibender Gemeindeanteil 126.600,00 €
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11.
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I-2021-R03
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Dorfgemeinschaftshaus Dachtmissen
vorgesehene Auszahlung 50.000,00 €
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12.
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I-2021-R14 |
Radweg Schnellenberger Weg nach Oedeme
vorgesehener Investitionsbedarf 704.100,00 €, geplante Zuwendung 633.600,00 €; verbleibender Gemeindeanteil 70.500,00 €
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13.
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I-2022-R01
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Einzahlung Kita-Baukasse
vorgesehen Zuwendung 2023 639.000,00 €, vorgesehene Zuwendung 2024 827.000,00 €
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14.
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I-2023-R03
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Eingang Landwehr
vorgesehene Auszahlung 73.200,00 €, geplante Zuwendung 65.800,00 €; verbleibender Gemeindeanteil 7.400,00 €
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15.
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I-2023-R06
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Dorfentwicklung Dachtmissen Flachsteich
Für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Auszahlung 18.500,00 €, geplante Zuwendung 16.600,00 €; Gemeindeanteil 1.900,00 €. Für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Auszahlung 59.500,00 €, geplante Zuwendung 53.500,00 €; Gemeindeanteil 6.000,00 €
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16.
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I-2023-R10
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Dorfentwicklung Dachtmissen Waldweg
Für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Auszahlung 59.500,00 €, geplante Zuwendung 53.500,00 €; Gemeindeanteil 6.000,00 €. Für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Auszahlung 422.600,00 €, geplante Zuwendung 380.200,00 €; Gemeindeanteil 42.400,00 €
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17.
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I-2023-R11
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Pumpwerk am Sportplatz
geplante Auszahlung 35.000,00 €
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Angesichts der Kassenlage ist festzustellen, dass die Gemeinde Reppenstedt schuldenfrei ist. Die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten und finanziellen Spielräume der Gemeinde Reppenstedt hängen insbesondere auch von der weiteren Entwicklung der Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen ab. Etwaige Liquiditätskredite der Gemeinde werden von der Samtgemeinde und den übrigen Mitgliedsgemeinden im Rahmen der gemeinsamen Kassenführung ausgeglichen.
Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 wird eine Steigerung der Nettoposition in der Bilanz erwartet. Aufgrund der derzeit zu erwartenden Jahresergebnisse der Jahre 2021 bis 2024 wird die Nettoposition voraussichtlich nicht sinken. Außerdem werden die Zuwendungen für die geplanten Investitionen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz sorgen und somit eine Steigerung der Nettoposition bewirken.
Grundsätzlich bilden die Produkte der Teilhaushalte ein Budget und sind somit gem. § 19 KHVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebunde Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KVHO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben. Die auf Seite 70 des Haushaltsplanes genannten Budgets bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.