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Haushalt

Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Reppenstedt für das Jahr 2022

Der Haushaltsplan 2022 ist der dreizehnte doppische Haushaltsplan nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen).

Gemäß § 110 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Der Haushaltsplan 2021 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

6.668.900,00 €

ordentliche Aufwendungen

6.653.300,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

6.428.400,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 6.146.700,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

 6.530.100,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.333.100,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen. Er erwirtschaftet sogar Überschüsse.

Ein Haushalskonsolidierungskonzept ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde Reppenstedt hat in der Vergangenheit, wie andere Gemeinden auch, drastische Einbrüche und auch drastische Steigerungen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie muss damit gerechnet werden, dass es noch zu Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen und auch bei der Einkommensteuer kommt.

Durch die Einführung der doppischen Haushaltsplanung belasten außerdem die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 506.600,00 €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 240.500,00 €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibungen und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2022 daher 266.100,00 €.

Des Weiteren sind im Jahr 2022 hohe Aufwendungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund des Vorjahresergebnisses zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht).

Nach der Saldierung der Einnahmen aus den Steuern und den Umlagen wird die Gemeinde Reppenstedt voraussichtlich einen Überschuss von 723.800,00 € zur Finanzierung der übrigen Gemeindeaufgaben haben. Je nach Entwicklung der Steuereinnahmen ist damit zu rechnen, dass dieser Überschuss in den nächsten Jahren noch weiter steigt oder sinkt. Der Landkreis Lüneburg hat eine Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2022 angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Der Haushalt der Gemeinde wurde mit einer Kreisumlage von 49,5 Punkten geplant.

Der Finanzhaushalt sieht keine Kreditaufnahme vor.

Der voraussichtliche Gesamtsaldo aus allen Einzahlungen und Auszahlungen für das Jahr 2022 wird sich voraussichtlich auf minus 521.300,00 € belaufen.

Dabei sind allerdings die Ein- und Auszahlungen aus Haushaltsresten noch nicht berücksichtigt.

Die Gemeinde Reppenstedt ist seit vielen Jahren schuldenfrei. Positiv zu vermerken ist der Kassenbestand zum Jahreswechsel 2021/2022. Dieser betrug ca. 687.000,00 €.

Angesichts der bevorstehenden umfangreichen Investitionen ist für das Jahr 2023 voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich.

Geplante Investitionen für das Haushaltsjahr 2022 sind im Wesentlichen folgende:

1.

I-2014-R05

Verkehrsberuhigung K50 Dachtmissen
Eingang von Zuwendungen in Höhe von ca. 325.000,00 €

2.

 I-2016-R02

Renaturierung Reppenstedter Bach
25.000,00 €

3.

I-2020-R01

Skaterfläche/Pumptrack:
vorgesehene Auszahlungen 625.000,00 €, voraussichtliche Zuwendungen 540.000,00 €; verbleibt der Zuschussbedarf der Gemeinde 85.000,00 €

4.

I-2020-R06

Radweg Brockwinkler Straße
Ausgabeansatz 1.234.000,00 €; voraussichtliche Zuwendungen 1.243.500,00 €; Überschuss für die Gemeinde im Jahr 2022 9.500,00 €. Diese Investition wird im Jahr 2023 und 2024 fortgeführt, so dass für die Baumaßnahme entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre veranschlagt wurden.

5.

 I-2020-R16

Ankauf Bürgerpark:
Ausgabeansatz: 410.000,00 €, voraussichtliche Zuwendungen 270.000,00 €; Anteil der Gemeinde 140.000,00 €

6.

I-2021-R01

Sanierung Dachtmisser Straße
voraussichtlicher Investitionsbedarf 1.352.300,00 €; vorgesehene Zuwendungen 803.300,00 €; Eigenanteil der Gemeinde im Jahr 2022 549.000,00 €. Diese Investition wird im Jahr 2023 und 2024 mit den identischen Ausgabeansätzen fortgeführt, so dass für die Baumaßnahme Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre veranschlagt wurden.

7.

I-2021-R02

Verbreiterung Geh- und Radweg Lüneburger Landstraße
Ausgabeansatz 2022 1.215.300,00 €; vorgesehene Zuwendungen 1.138.700,00 €. Für diese Maßnahme wurde ebenfalls eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 veranschlagt. Anteil der Gemeinde im Jahr 2022: 76.600,00 €

8.

I-2021-R14

Radweg Schnellenberger Weg nach Oedeme:
Ausgabeansatz 704.100,00 €; erwartete Zuwendungen 633.600,00 €. Eigenanteil der Gemeinde im Jahr 2022 70.500,00 € Die identischen Beträge werden im Finanzplan 2023 veranschlagt. Mithin ist auch eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

Angesichts der Kassenlage ist festzustellen, dass die Gemeinde Reppenstedt schuldenfrei ist. Inwieweit dies zukünftig so bleibt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen ab. Die Finanzlage der Gemeinde ist zurzeit geordnet. Falls die liquiden Mittel der Gemeinde negativ werden, werden von der Samtgemeinde und den übrigen Mitgliedsgemeinden Liquiditätskredite im Rahmen der gemeinsamen Kassenführung in Anspruch genommen.

Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 wird eine Steigerung der Nettoposition in der Bilanz erwartet. Aufgrund der derzeit zu erwartenden positiven Jahresergebnisse der Jahre 2023 bis 2025 werden die steigenden Rücklagen zur Verbesserung der Nettoposition beitragen. Außerdem werden die Zuwendungen des Landes Niedersachsen für die geplanten Investitionen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz sorgen und somit ebenfalls eine Steigerung der Nettoposition bewirken.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KHVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebunde Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KVHO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben. Die auf Seite 72 des Haushaltsplanes genannten Budgets bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.