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Haushalt

Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Reppenstedt für das Jahr 2021

Der Haushaltsplan 2021 ist der zwölfte doppische Haushaltsplan nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen).

Gemäß § 110 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Der Haushaltsplan 2021 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

6.246.700,00 €

ordentliche Aufwendungen

6.150.700,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

6.010.200,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

5.676.600,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.551.000,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

4.625.000,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen. Er erwirtschaftet sogar Überschüsse.

Ein Haushalskonsolidierungskonzept ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde Reppenstedt hat in der Vergangenheit, wie andere Gemeinden auch, drastische Einbrüche und auch drastische Steigerungen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie muss damit gerechnet werden, dass es noch zu Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen und auch bei der Einkommensteuer kommt. Des Weiteren sind die Einnahmeveränderungen aufgrund der jüngsten Einkommensteuerreform des Bundes abzuwarten.

Durch die Einführung der doppischen Haushaltsplanung belasten außerdem die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 474.100,00 €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 236.500,00 €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibungen und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2021 daher 237.600,00 €.

Des Weiteren sind im Jahr 2021 hohe Aufwendungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund des Vorjahresergebnisses zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht).

Nach der Saldierung der Einnahmen aus den Steuern und den Umlagen wird die Gemeinde Reppenstedt voraussichtlich einen Überschuss von 724.900,00 € zur Finanzierung der übrigen Gemeindeaufgaben haben. Je nach Entwicklung der Steuereinnahmen ist damit zu rechnen, dass dieser Überschuss in den nächsten Jahren noch weiter steigt oder sinkt. Der Landkreis Lüneburg hat die Kreisumlage für das Jahr 2021 auf 47,5 Punkte gesenkt. Die Gewerbesteuerumlage (an Land und Bund) ist schon im Vorjahr von 64 Punkten auf 35 Punkte abgesenkt worden. Durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage verfügt die Gemeinde Reppenstedt über ca. 101.000,00 € Mehreinnahmen gegenüber dem Jahr 2019.

Der Finanzhaushalt sieht keine Kreditaufnahme vor.

Der voraussichtliche Gesamtsaldo aus allen Einzahlungen und Auszahlungen für das Jahr 2021 wird sich voraussichtlich auf - 740.400,00 € belaufen.

Dabei sind allerdings die Ein- und Auszahlungen aus Haushaltsresten noch nicht berücksichtigt.

Die Gemeinde Reppenstedt ist seit vielen Jahren schuldenfrei. Positiv zu vermerken ist der Kassenbestand zum Jahreswechsel 2020/2021. Dieser betrug ca. 1.186.000,00 €.

Geplante Investitionen für das Haushaltsjahr 2021 sind im Wesentlichen folgende:

1.

I-2014-R05

Verkehrsberuhigung Dachtmissen
Ausgabeansatz 2021: 330.000,00 €; voraussichtliche Zuwendungen: ca. 325.000,00 € Einzahlungen

2.

I-2017-R10

Weihnachtsbeleuchtung 3.000,00 €

3.

I-2020-R02

Straßenbeleuchtung LED
50.000,00 € Ausgaben und 10.000,00 € Zuwendungen, insgesamt 40.000,00 € Zuschussbedarf

4.

I-2020-R06

Radweg Brockwinkler Straße
Gesamtkosten der Maßnahme 275.000,00 €, Haushaltsansatz für 2021 75.000,00 € (2022 200.000,00 €)

5.

I-2020-R12

Rathausvorplatz
Kosten Gesamtmaßnahme: 2.040.000,00 €, der Ansatz für 2021 beträgt 1.140.000,00 €. Es wird im Jahr 2021 mit einer Zuwendung in Höhe von 946.000,00 € gerechnet.

6.

I-2020-R17

Ausstattung Bürgerpark
Für das Jahr 2021 sind hier 550.000,00 € für Baumaßnahmen angesetzt. An Zuwendungen werden 363.000,00 € erwartet.

7.

I-2021-R03

Sanierung Dachtmisser Straße
Gesamtkosten der Maßnahme: 500.000,00 €, für 2021 sind 100.000,00 € veranschlagt. Zuwendungen sind im Jahr 2021 in Höhe von 50.000,00 € als Einnahmen eingeplant.

8.

I-2021-R02

Verbreiterung Geh- und Radweg Lüneburger Landstraße
Kosten der Gesamtmaßnahme: 250.000,00 €. Für das Jahr 2021 sind zunächst 50.000,00 € veranschlagt (2022: 200.000,00 €).

9.

I-2021-R03

Dorfgemeinschaftshaus Dachtmissen
Hier sind für Baumaßnahmen 390.000,00 € veranschlagt, an Zuwendungen werden hier 351.000,00 € eingeplant. Anteil der Gemeinde: 39.000,00 €

10.

I-2021-R05

Spielplätze 30.000,00 €

11.

I-2021-R06

digitaler Sitzungsdienst 10.000,00 €

12.

I-2021-R07

Aufwertung Bodenlagerplatz 10.000,00 €

13.

I-2021-R08

Ankauf Verkehrsflächen Lüneburger Landstraße 150.000,00 €

14.

I-2021-R09

Ankauf Grundstück Lüneburger Landstraße
Grundstückserwerbskosten 600.000,00 €, eingeplante Zuwendungen 396.000,00 €, Anteil der Gemeinde 204.000,00 €

15.

I-2021-R10

Dorferneuerung Dachtmissen 22.000,00 €

16.

I-2021-R11

Sanierung Gellersenhalle
Hier sind Baumaßnahmen in Höhe von 1.110.000,00 € vorgesehen. Diese werden zu 100 % erstattet, so dass der Anteil der Gemeinde bei 0,00 € liegt.

17.

I-2021-R12

Zuschuss Flutlichtanlage 5.000,00 €

Für die Investitionen „Sanierung Dachtmisser Straße“ (400.000,00 €), „Verbreiterung Geh-/Radweg Lüneburger Landstraße“ (200.000,00 €) und „Fahrradstraße Brockwinkler Straße“ (200.000,00 €) sind insgesamt 800.000,00 € Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

Angesichts der Kassenlage ist festzustellen, dass die Gemeinde Reppenstedt schuldenfrei ist. Inwieweit dies zukünftig so bleibt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen ab. Die Finanzlage der Gemeinde ist zurzeit geordnet. Falls die liquiden Mittel der Gemeinde negativ werden, werden von der Samtgemeinde und den übrigen Mitgliedsgemeinden Liquiditätskredite im Rahmen der gemeinsamen Kassenführung in Anspruch genommen.

Im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 wird eine Steigerung der Nettoposition in der Bilanz erwartet. Aufgrund der derzeit zu erwartenden positiven Jahresergebnisse der Jahre 2022 bis 2024 werden die steigenden Rücklagen zur Verbesserung der Nettoposition beitragen. Außerdem werden die Zuwendungen des Landes Niedersachsen für die geplanten Investitionen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz sorgen und somit ebenfalls eine Steigerung der Nettoposition bewirken.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KHVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebunde Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KVHO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben. Die auf Seite 76 des Haushaltsplanes genannten Budgets bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.