Der Haushaltsplan 2025 ist der sechzehnte doppische Haushaltsplan nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen).
Gemäß § 110 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Der Haushaltsplan 2025 hat folgendes Volumen:
a) Ergebnishaushalt
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ordentliche Erträge
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7.451.900,00 €
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ordentliche Aufwendungen
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7.810.800,00 €
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außerordentliche Erträge
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0,00 €
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außerordentliche Aufwendungen
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0,00 €
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b) Finanzhaushalt
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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7.211.200,00 €
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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7.303.200,00 €
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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910.200,00 €
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit
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2.008.500,00 €
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
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1.500.000,00 €
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
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12.500,00 €
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Die ordentlichen Erträge liegen unter den ordentlichen Aufwendungen (-358.900,00 €).
Da die Gemeinde Reppenstedt in der Vergangenheit im Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet hat, führt ein negatives Jahresergebnis zu einer Reduzierung der in der Bilanz ausgewiesenen Rücklagen (Bilanzposition 1.2. der Passivseite der Bilanz).
Ein Haushalskonsolidierungskonzept nach § 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist nicht erforderlich, da ausreichend Rücklagen vorhanden sind.
Die Gemeinde Reppenstedt hat in der Vergangenheit, wie andere Gemeinden auch, drastische Einbrüche und auch drastische Steigerungen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Aufgrund der sich abzeichnenden aktuellen Wirtschaftskrise in Deutschland muss damit gerechnet werden, dass es noch zu Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen und auch bei der Einkommensteuer kommt.
Durch die Einführung der doppischen Haushaltsplanung belasten außerdem die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 507.600,00 €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 240.700,00 €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibungen und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2025 daher 266.900,00 €.
Des Weiteren sind im Jahr 2025 hohe Aufwendungen für Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund des Vorjahresergebnisses zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht). Die Kreisumlage beträgt 2025 voraussichtlich wiederum 54,5 v. H. Des Weiteren ist bei der Samtgemeindeumlage von einer Steigerung um 2 v. H. auf nunmehr 51 v. H. auszugehen. Nach der Saldierung der Einnahmen aus den Steuern und Umlagen wird die Gemeinde Reppenstedt voraussichtlich einen Überschuss von 473.200,00 € zur Finanzierung der übrigen Gemeindeaufgaben haben. Je nach Entwicklung der Steuereinnahmen ist damit zu rechnen, dass dieser Überschuss in den nächsten Jahren noch weiter steigt oder sinkt.
Der voraussichtliche Gesamtsaldo aus allen Einzahlungen und Auszahlungen für das Jahr 2025 wird sich voraussichtlich auf plus 297.200,00 € belaufen.
Dabei ist eine Kreditaufnahme im Finanzhaushalt für die Baumaßnahmen in Höhe von 1.500.000,00 € vorgesehen.
Außerdem sind in § 4 der Haushaltssatzung Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 1.200.000,00 € vorgesehen. Dies ist erforderlich, um Einnahmeschwankungen auszugleichen.
Die Gemeinde Reppenstedt ist zum Jahresende 2024 schuldenfrei.
Geplante Investitionen für das Haushaltsjahr 2025 sind im Wesentlichen folgende:
1.
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I-2019-R05
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Beleuchtung Sülzweg:
Für Beleuchtungsanlagen im Sülzweg sind 60.000,00 € als Auszahlungen vorgesehen. Mit einer Zuwendung in Höhe von 30.000,00 € wird gerechnet. Nettobelastung: 30.000,00 €.
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2.
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I-2021-R02
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Verbreiterung Geh- und Radweg Lüneburger Landstraße:
Auszahlungen: 1.095.000,00 €; Zuwendungen: 693.700,00 €. Hier sind somit für das Jahr 2025 eine Nettobelastung von 401.300,00 € eingeplant.
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3.
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I-2021-R05
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Spielplätze: 30.000,00 €
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4.
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I-2025-R01
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Fahrgastunterstand Bushaltestelle Lindenweg: 15.000,00 €
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5.
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I-2025-R02
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Neue Bänke im Gemeindegebiet: 10.000,00 €
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6.
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I-2025-R03
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Radweg Brockwinkler Straße/Landwehr:
Auszahlungen: 50.000,00 €; Zuwendungen: 33.000,00 €; Nettobelastung: 17.000,00 €
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7.
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I-2025-R04
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LED-Beleuchtung Radweg Schnellenberger Weg:
Auszahlungen: 175.000,00 €; Zuwendungen: 87.500,00 €; Nettobelastung: 87.500,00 €
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8.
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I-2025-R05
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Spielplatz An der Landwehr:
Auszahlungen: 100.000,00 €; Zuwendungen: 66.000,00 €; Nettobelastung: 34.000,00 €
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9.
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I-2025-R06
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Baumpflanzungen: 50.000,00 €
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10.
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I-2025-R07
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Stühle für das DGH Dachtmissen:
Auszahlungen: 6.000,00 € für Zuwendungen
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11.
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I-2025-R08
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Bewässerungsanlage Jugendplatz TuS Reppenstedt:
5.000,00 € für Zuwendungen
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12.
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I-STÄDTEBA
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412.500,00 € für Maßnahmen der Städtebauförderung
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Aufgrund der Abarbeitung des Radwegeprojekts „Aus- und Neubau eines Radweges entlang der L 216“ hat die Gemeinde Reppenstedt vorsorglich einen höheren Bedarf an Liquiditätskrediten veranschlagt. Der administrative Umfang der Mittelabrufe der Zuschüsse ist sehr hoch. Unkomplizierte Mittelabrufe von der NBank sind leider nicht möglich.
Angesichts der Kassenlage ist festzustellen, dass die Gemeinde Reppenstedt schuldenfrei ist. Die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten und finanziellen Spielräume der Gemeinde Reppenstedt hängen insbesondere auch von der weiteren Entwicklung der Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen ab. Etwaige Liquiditätskredite der Gemeinde werden von der Samtgemeinde und den übrigen Mitgliedsgemeinden im Rahmen der gemeinsamen Kassenführung ausgeglichen.
Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 wird eine Steigerung der Nettoposition erwartet. Aufgrund der derzeit zu erwartenden Jahresergebnisse der Jahre 2023 bis 2026 wird die Nettoposition voraussichtlich sinken. Die Zuwendungen für die geplanten Investitionen sorgen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz.
Grundsätzlich bilden die Produkte der Teilhaushalte ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebunde Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben. Die auf Seite 65 des Haushaltsplanes genannten Budgets bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.