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Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst

Leistungsbeschreibung

Patentanwältinnen/-anwälte,

  • die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
  • die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,

dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Online Dienste

Anschrift Gemeinde Reppenstedt Dachtmisser Straße 1 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr