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Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Online Dienste

Anschrift Gemeinde Reppenstedt Dachtmisser Straße 1 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr