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Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Online Dienste

Anschrift Gemeinde Reppenstedt Dachtmisser Straße 1 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr