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Bebauungsplan Nr. 21 "Ortsmitte 3", 4. Änderung und Erweiterung Reppenstedt mit örtlichen Bauvorschriften

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Gemeinde weist hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Planung auf einen formalen Umweltbericht nach § 2 a BauGB und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)<br> (Quelle: Landesamt für Geoinformation und <br>Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung liegt westlich der Straße Wiesenweg, umfasst Teile des Flurstücks 64/3, Flur 3 der Gemarkung Reppenstedt und ist im nachfolgenden Lageplan (unmaßstäbliche Verkleinerung) mit einer roten, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

 

Ziele und Zwecke der Planung
Der vorhandene und derzeit ungenutzte „Tiefstall“ soll mit Balkonen versehen und baulich dahingehend entwickelt werden, dass dort ein Cafe mit Außenterrasse sowie Wohnungen mit Balkonen im Obergeschoss entstehen.

Hierzu erfolgt eine Ausweisung als „Dorfgebiet (MD)“ gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gellersen ist das Areal als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das Verfahren zur 53. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.

Mit der Auslegung des Vorentwurfs wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Öffentliche Auslegung des Plan-Vorentwurfes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt. Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 "Ortsmitte 3", 4. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften inkl. der zugehörigen Begründung können in der Zeit vom

14.11.2022 bis einschließlich 18.12.2022

im Rathaus in Reppenstedt,
Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten  
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

sowie unter dem u.a. Link eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.


Bebauungsplan Nr. 21 "Ortsmitte 3", 4. Änderung und Erweiterung Reppenstedt mit örtlichen Bauvorschriften