Der Rat der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Jahresabschluss der Gemeinde Reppenstedt für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Überschuss des Rechnungsjahres 2021 wird der Überschussrücklage zugeführt. Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.“
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG liegt der Jahresabschluss ohne die Forderungsübersicht in der Zeit vom
03.02. bis 11.02.2025
während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung, 21391 Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.