Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“ der Gemeinde Reppenstedt

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 für den Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“ den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des 43. Bebauungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“ liegt nördlich der Stadtgrenze der Hansestadt Lüneburg, östlich des Sportparks, südlich der Lüneburger Landstraße (L216) und westlich des Böhmsholzer Weges. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)
(Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)

 

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Reppenstedt beabsichtigt die Gemeinde die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes südlich der Lüneburger Landstraße auf Flächen zwischen dem Gebiet des Sportparks und dem bestehenden Gewerbegebiet. Zudem möchte die Gemeinde Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als „Gewerbegebiet“ sowie als „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“.

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Samtgemeinde Gellersen die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbe, Energie und Mobilität“ auf.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus zur Einsicht bereit.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

 

vom 24.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

 

im Internet unter dem Link
home/themenseiten/reppenstedt/ihre-gemeinde/aktuelles-2/oeffentliche-auslegungen-2.aspx
unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“ / „Aktuelles“ / „Öffentliche Auslegungen“

sowie zusätzlich

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer Nr. 14)

während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Während dieser Beteiligungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per Mail an rathaus@reppenstedt.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 43 nicht von Bedeutung ist.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die frühzeitige Beteiligung der Be-
hörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden 
gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Auslegungsunterlagen als Download
Bebauungsplan Nr. 43 "Gewerbe, Energie und Mobilität" mit örtlicher Bauvorschrift; Begründung (mit Umweltbericht)