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Bebauungsplan Nr. 41 „Einzelhandel Ortsmitte“ mit örtlicher Bauvorschrift

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Einzelhandel Ortsmitte“ gemäß § 13a BauGB und die Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden aufgrund der Ferien in Niedersachsen angemessen verlängert im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können

vom 08.04.2025 bis zum 16.05.2025
im Internet unter dem Link https://www.reppenstedt.de
unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“ / „Aktuelles“ / „Öffentliche Auslegungen“

sowie

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer Nr. 14)  
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an sabrina.harms@reppenstedt.de) übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Einzelhandel Ortsmitte“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im nebenstehenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.

In Vertretung

gez.
Harms

 

 

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