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Pressemitteilungen

Bebauungsplan Nr. 40 "Schnellenberger Weg"mit örtlicher Bauvorschrift

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat im Umlaufverfahren bis zum 20.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 22.04.2020 bis zum 08.06.2020

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Sitzungszimmer Nr. 17) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04131 6727-274 oder nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an Sabrina.Harms@gellersen.de oder nach Klingeln an der Eingangstür des Rathauses während der Öffnungszeiten (aktuell: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr)

sowie

im Internet unter dem Link https://www.reppenstedt.de unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“\“Öffentliche Auslegungen“

sowie

telefonisch unter der Telefonnummer: 04131 6727-274

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sollte Ihnen aufgrund einer vom Gesundheitsamt verordneten Quarantäne die Einsichtnahme nicht möglich sein, nehmen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 04131 6727-274 Kontakt auf. Ihnen wird dann schnellstmöglich ein Exemplar des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zugeschickt.

Zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist das Rathaus bis auf weiteres nur eingeschränkt nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Terminvereinbarungen für die Einsichtnahme des Vorentwurfes des Bebauungsplanes im Rathaus sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich. Die Unterlagen werden im Rathaus in dem separaten Sitzungszimmer Nr. 17 bereitgestellt. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge kann dieser Raum durch die Bürgerinnen und Bürger nur einzeln betreten werden. Fragen zu den Planunterlagen können telefonisch unter der o. g. Telefonnummer gestellt werden.

Falls das Rathaus in Reppenstedt während der Auslegungsfrist wieder uneingeschränkt geöffnet sein sollte, können die Unterlagen im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Sitzungszimmer Nr. 17) während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegenden Übersichtsplan (Maßstab 1:5.000), mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.

 

 

Nachfolgend finden Sie die ausführlichen Auslegungsunterlagen als PDF-Dateien:

Bebauungsplan Nr. 40 "Schnellenberger Weg" mit örtlicher Bauvorschrift - Begründung
Bebauungsplan Nr. 40 "Schnellenberger Weg" mit örtlicher Bauvorschrift - Vorentwurf