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Bebauungsplan Nr. 21 "Ortsmitte 3", 4. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Entwurf zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die vierte Änderung und Erweiterung soll hier ein „Dorfgebiet (MD)“ ausweisen.

Die Änderung soll als Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Die Gemeinde weist hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Planung auf einen formalen Umweltbericht nach § 2 a BauGB und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung werden öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können

vom 11.05.2023 bis zum 12.06.2023

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

sowie

im Internet unter dem Link http://www.reppenstedt.de

eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben. 

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im nachfolgenden  Übersichtsplan, Maßstab 1:2.000, mit einer unterbrochenen grauen Linie gekennzeichnet. 

 

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2022
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg.

  Räumlicher Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvorschrift
Maßstab: 1:1.000

 

Auslegungsunterlagen zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“