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53. Änderung des Flächennutzungsplans „Cafe Lübbershof“ (Gemeinde Reppenstedt)

Öffentliche Auslegung gemäß gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 den Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Café Lübbershof“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen grauen Linie gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2022 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg.       
Räumlicher Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Café Lübbershof“
Maßstab: 1:1.000

 

Ziele und Zwecke der Planung
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein vorhandenes Stallgebäude zu einem Hofcafé sowie zu Wohnungen entwickelt werden kann. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als „Dorfgebiet (MD)“ gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO).   

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Gemeinde Reppenstedt den Bebauungsplan Nr. 21 „Ortsmitte 3“,4. Änderung und Erweiterung auf, um die Planungen zu konkretisieren.  

Mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

 

Öffentliche Auslegung des Plan-Entwurfes
Der Entwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung und die dazugehörige Begründung sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

sowie im Internet unter https://www.gellersen.de unter der Rubrik „Ihre Samtgemeinde/Öffentliche Auslegungen“ öffentlich aus und können eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.  

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit in Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

 

Link zum Auslegungsdokument