Änderungsbeschluss und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die vorliegende Bebauungsplanänderung stellt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung der Gemeinde Reppenstedt für 4 Grundstücke am Lindenweg mit den Nummern 6, 8, 10 und 12 dar.
In dem Bereich wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. An dieser Art der baulichen Nutzung sollen keine Änderungen vorgenommen werden. Durch die 5. Änderung soll im Sinne der Innenentwicklung eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücksfläche sowie der Ausnutzung über die zulässigen Vollgeschosse erreicht werden. Diesbezüglich ist für die gute Ausnutzung von Dachgeschossen eine Streichung in der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Ferienzeit wird die im BauGB vorgesehene Auslegungsfrist von einem Monat angemessen verlängert. Die Unterlagen können
vom 30.06.2025 bis 11.08.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Reppenstedt unter dem Link https://www.reppenstedt.de unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“ / „Aktuelles“ / „Öffentliche Auslegungen“
sowie
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer 14)
während der Öffnungszeiten
montags bis mittwochs & freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an Rathaus@gellersen.de) übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung ist in dem nebenstehenden Übersichtsplan mit schwarzer, unterbrochener Linie gekennzeichnet.
In Vertretung
gez.
Harms
Auslegungsunterlagen digital