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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ entfällt die bisher festgesetzte maximale Traufhöhe in den Allgemeinen Wohngebieten WA 7 (WA 7.1 und WA 7.2), um für die hier geplanten Reihenhäuser 2 Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die textliche Festsetzung IV. zur Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten klargestellt und geändert.


Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Ferienzeit wird die im BauGB vorgesehene Auslegungsfrist von einem Monat angemessen verlängert. Die Unterlagen können

vom 06.06.2024 bis zum 19.07.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Reppenstedt  
unter dem Link https://www.reppenstedt.de
unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“ / „Aktuelles“ / „Öffentliche Auslegungen“

sowie

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer Nr. 14)  
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an Nicole.Brackelmann@gellersen.de) übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift umfasst die Allgemeinen Wohngebiete WA 3, WA 4 (WA 4.1 und WA 4.2) und WA 7 (WA 7.1 und WA 7.2) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 40 „Schnellenberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift und ist in dem folgenden Übersichtsplan (Maßstab 1:4.000), mit schwarzen Linien gekennzeichnet.

 

Auslegungsunterlagen als Download

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Schnellenberger Weg" mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 13a BauGB (Stand Entwurf: 06.05.2024)