Kontakt & Downloads

Haushalt und Finanzen

1. Nachtragshaushalt 2021

Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021

Der Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen wurde für das Haushaltsjahr 2021 erforderlich, da sich die ursprünglich eingeplanten Erträge und Aufwendungen geändert haben. Da der Haushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 als Doppelhaushalt beschlossen wurde, stammen die ursprünglichen Daten für das Jahr 2021 von Ende 2019. Anlass für den Nachtragshaushaltsplan ist insbesondere die veränderte Einnahmesituation aufgrund der Covid-19-Epidemie sowie der geänderte Investitionsbedarf der Samtgemeinde Gellersen.

Gem. § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge, dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde, sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Durch die Änderungen des Nachtragshaushaltsplanes hat der Haushaltsplan 2019 nunmehr folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

16.183.400,00 €

ordentliche Erträge

16.157.900,00 €

ordentliche Aufwendungen

0,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

 

 

 

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

15.718.100,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

14.954.700,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.623.500,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.275.700,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.189.000,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

680.000,00 €

 

Im Ergebnishaushalt verbessern sich die Erträge um insgesamt 157.200,00 €. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+157.200,00 € durch Schlüsselzuweisungen und Samtgemeindeumlage).

Auf der Aufwandsseite erhöhen sich insbesondere die Personalaufwendungen um 367.300,00 €. Des Weiteren sind höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 41.100,00 € eingeplant. Die Transferaufwendungen (Kreisumlage) erhöhen sich um 81.300,00 € trotz des gesunkenen Kreisumlagesatzes (47,5 v.H.), weil die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um 24.300,00 €.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht geplant.

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2021 erwirtschaftet somit Überschüsse in Höhe von 25.500,00 €. Ein Haushaltskonsilidierungskonzept ist daher nicht erforderlich.

Die gute Haushalts- und Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen im Ergebnishaushalt ist vor allen Dingen auf die gute Einnahmesituation bei der Samtgemeindeumlage und den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Trotz der Covid-19-Epidemie konnten die Erwartungen hier noch übertroffen werden. Die im Haushaltsplan 2019 vorgesehene Senkung der Samtgemeindeumlage auf 49,00 v. H. der für die Mitgliedsgemeinden geltenden Steuerkraftmesszahlen kann daher unverändert beibehalten werden.

Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2021 ca. 11.654.00,00 € für Kredite. Im Haushaltsjahr 2021 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.189.000,00 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Schuldentilgung in Höhe von voraussichtlich 680.000,00 €.

Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2021 dürfte daher voraussichtlich bei ca. 14.136.000,00 € liegen.

Für das Haushaltsjahr 2021 ist festzustellen, dass trotz der Einnahmeeinbußen der Mitgliedsgemeinden bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer die Einnahmen aus Samtgemeindeumlage und Schlüsselzuweisungen den Ausgabebedarf im Ergebnishaushalt decken.

Die Samtgemeinde Gellersen hat in den letzten Jahren, insbesondere im Kindertagesstätten- und Schulbereich, als auch im Asylbereich, Abwasserwesen und im Feuerwehrwesen zahlreiche Investitionen getätigt und eine sehr gute Infrastruktur geschaffen. Insbesondere die Kindertagesstätten verursachen durch die Personalkosten sehr hohe laufende Kosten. Solange die Einnahmesituation unverändert gut ist und sich grundsätzlich laufend verbessert, kann die Samtgemeinde die laufenden Ausgaben decken, ihren Ergebnishaushalt ausgleichen und sogar Überschüsse erwirtschaften. Die Überschüsse kommen auch der Finanzierung der Investitionen zugute.

Trotzdem ist für die nächsten Jahre davon auszugehen, dass zusätzliche Investitionen und Anschaffungen überwiegend nur durch Kredite finanziert werden können. Bereits die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Investitionen überwiegend nur durch Kredite ermöglicht werden konnten. Die Erhöhung der Schuldenlast der Samtgemeinde Gellersen in den letzten Jahren führt zu einer steigenden Zinsbelastung. Diese ist zwar noch relativ moderat, da die Zinssätze für langfristige Darlehn derzeit noch unterhalb der Inflationsrate liegen, trotzdem ist dies eine zusätzliche Belastung für den Samtgemeindehaushalt. Die zusätzlichen Belastungen aus Zinsen (und Tilgung) müssen letztlich von den Mitgliedsgemeinden und deren Bürgern erwirtschaftet werden.

Zusätzliche Investitionen im Nachtragshaushaltsplan sind vor allem für Schulbauten, Kindertagesstätten und Feuerwehren vorgesehen. Folgende wesentliche Veränderungen wurden veranschlagt:

1. I-2019-022 Sportboden Schulturnhalle Reppenst.; Zuwendungen

+ 213.000,00 €

2. I-2020-002 Hausmeisterflügel Grundschule Reppenstedt; gestrichen

+ 300.000,00 €

3. I-2020-003 Sanierung Gellersenhalle; Zuschüsse und Nachveranschlagung für Baumaßnahmen

+ 300.000,00 €

4. I-2020-030 Außenanlagen Grundschule Westergellersen

- 20.000,00 €

5. I-2020-032 Umbau Wohnung Süderg. Dachgeschoss; gestrichen

+ 25.000,00 €

6. I-2020-036 Bauwagen Waldkindergarten

- 30.000,00 €

7. I-2020-037 Beleuchtung Fahrradwege; Zuschüsse

+ 25.000,00 €

8. I-2021-003 Erneuerung Brockwinkler Straße; Verschiebung

+ 50.000,00 €

9. I-2021-004 Außenanlagen Grundschule Reppenstedt; Verschiebung auf 2021

+ 100.000,00 €

10. I-2021-006 Unterstellhalle Bauhof

- 120.000,00 €

11. I-2021-012 Erweiterung Krippe Westergellersen

- 450.000,00 €

12. I-2021-013 Ausstattung Krippe Westergellersen

- 30.000,00 €

13. I-2021-014 Erweiterung Kindergarten Westergellersen

- 500.000,00 €

14. I-2021-015 Ausstattung Kindergarten Westergellersen

- 30.000,00 €

15. I-2021-018 Kita-Neubau Reppenstedt

- 550.000,00 €

16. I-2021-021 Umbau/Modernisierung Obdach Heiligenthal

- 400.000,00 €

17. I-2021-023 Erweiterung GS Reppenstedt

- 200.000,00 €

18. I-2021-025 Gründung einer Wohnbaugesellschaft

- 50.000,00 €

19. I-2021-027 Zaun Feuerwehr Westergellersen

- 15.000,00 €

20. I-2021-028 Zaun Grundschule Reppenstedt

- 15.000,00 €

21. I-2021-031 Zufahrt Kindergarten Westergellersen

- 50.000,00 €

22. I-2021-032 Rathausumbau

- 10.000,00 €

23. I-2021-034 Garage Feuerwehr Reppenstedt

- 10.000,00 €

24. I-2021-035 Feuerwehr Kirchgellersen Löschsystem Wassernebel

- 2.500,00 €

25. I-2021-037 Grundschule Kirchgellersen Fassade Gebäudeteil A

- 400.000,00 €

26. I-2022-001 HLF 20 für Feuerwehr Reppenstedt

- 380.000,00 €

27. I-2022-002 HLF Reppenstedt Beladung

- 30.000,00 €

28. I-RHAV-001 Rathaus bewegliche Sachen des Anlagevermögens

- 39.000,00 €

29. I-RHDV-001 EDV-Ausstattung Rathaus Einsparung

+ 8.000,00 €

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet und kein Haushaltskonsilidierungskonzept erforderlich ist. Allerdings sind zukünftige Investitionen auch nur durch zusätzliche Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt zu realisieren. Zu erwähnen ist noch, dass die aktuelle Durchschnittsverzinsung des gesamten Darlehnsportfolios der Samtgemeinde sich derzeit auf ca. 1,5 % beläuft.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die zahlreichen Investitionen in den Kindertagesstätten in den letzten Jahren auch der betriebliche Aufwand (Personal- und Bewirtschaftungskosten) für diese Liegenschaften erheblich gestiegen ist. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen ist die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen noch geordnet. Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihren Ergebnishaushalt derzeit nur mit Schwierigkeiten ausgleichen. Dies ist bei der Samtgemeinde Gellersen nicht der Fall.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.

Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.