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Haushalt und Finanzen

Haushalt 2023/2024

Vorbericht zum Doppelhaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen für die Jahre 2023 und 2024


Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 ist ein Doppelhaushalt.

Er unterteilt sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Gemäß § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Der Haushaltsplan 2023 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

18.911.200,00 €

ordentliche Aufwendungen

20.267.300,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

18.431.100,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

18.745.000,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.315.000,00 €

Auszahlung für Investitionstätigkeit

8.270.400,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.890.000,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

842.000,00 €

 

Der Haushaltsplan 2024 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

19.738.300,00 €

ordentliche Aufwendungen

21.560.100,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 19.265.700,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 20.057.400,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.290.100,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

4.241.200,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.946.000,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

 700.000,00 €


Die Ergebnishaushalte erwirtschaften für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 somit Defizite. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept wäre daher ggf. erforderlich.

Allerdings hat die Samtgemeinde Gellersen aufgrund der Ukraine-Krise insbesondere hohe Flüchtlingskosten zu bewältigen. Das voraussichtliche Jahresergebnis für die Einrichtungen für Wohnungslose sieht 2022 ein Defizit von 121.000,00 € im Jahr 2022 vor. Für das Jahr 2023 steigt das Defizit auf 508.700,00 € (2024: 531.900,00 €). Die Steigerung von 2022 auf das Jahr 2023 beträgt daher 387.700,00 €. Außerdem sind die Bewirtschaftungskosten der Samtgemeinde Gellersen aufgrund der enorm gestiegenen Energiepreise im Jahr 2023 (1.820.400,00 €) gegenüber dem Vorjahr 2022 (843.300,00 €) um 977.100,00 € gestiegen (siehe Anlage zum Vorbericht).

Allein diese beiden Tatsachen (Bewirtschaftungskosten und Einrichtung für Wohnungslose) erzeugen somit ein Defizit von 1.364.800,00 € zusätzlich zum Vorjahr (2022).

Das Gesamtdefizit des Haushaltsjahres 2023 beläuft sich im voraussichtlichen Jahresergebnis auf 1.345.100,00 €.

Mithin ist das negative Ergebnis des Ergebnishaushaltes letztlich auf den Ukraine-Krieg und den daraus resultierenden Anstieg der Bewirtschaftungskosten und dem Flüchtlingszustrom zurückzuführen.

Insofern hat sich die Samtgemeinde Gellersen dazu entschlossen, von der Regelung des § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Gebrauch zu machen. Mit Artikel 2 des Gesetzes der Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.09.2022 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/2022 vom 30.09.2022, S. 588) wurden die haushaltsrechtlichen Regelungen in § 182 Abs. 4 NKomVG auch für die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine für die kommunale Hauswirtschaft mit dem § 182 Abs. 5 NKomVG für entsprechend anwendbar erklärt.

Hiernach besteht die Möglichkeit des Verzichts auf Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Aufgrund der Folgen des Krieges in der Ukraine sind die Bewirtschaftungskosten und Flüchtlingskosten - wie oben dargelegt - enorm gestiegen. Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Defizit des Ergebnishaushaltes. Die Mehrbelastungen des Ukraine-Krieges sind mithin ursächlich für den defizitären Haushalt der Samtgemeinde Gellersen.

Wegen der festgestellten Lage kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Daher beschließt der Rat der Samtgemeinde Gellersen, dass ein Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine nicht aufgestellt wird.

Trotz der erheblichen Belastungen des Ergebnishaushaltes hat die Samtgemeinde Gellersen auf eine Samtgemeindeumlageerhöhung verzichtet. Die Samtgemeindeumlage für die Mitgliedsgemeinden liegt bereits bei 49 v. H. Hinzu kommt eine voraussichtliche Kreisumlage in Höhe von 53 v. H. Die Haushalte der Mitgliedsgemeinden sind daher bereits maximal belastet.

Aufgrund der guten Jahresergebnisse der Vorjahre sind die voraussichtlichen negativen Jahresergebnisse des Samtgemeindehaushaltes der Jahre 2023 und 2024 in der Bilanz zu verkraften, ohne dass die aufgrund von Überschüssen der Vorjahre gebildeten Rücklagen aufgebraucht werden. Das vorläufige Jahresergebnis des Jahres 2021 liegt vorläufig bei +3.130.318,00 € und reicht damit alleine schon fast aus, das voraussichtliche Defizit der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auszugleichen.

Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2023 ca. 11.404.000,00 €. Im Haushaltsjahr 2021 wurde die Kreditermächtigung des Haushaltsplanes nicht in Anspruch genommen. Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 wurde lediglich ein zinsgünstiges Darlehen i.H.v. 1.000.000,00 € für den Ankauf von Flüchtlings-/Obdachlosenunterkünften aufgenommen.

Im Haushaltsjahr 2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.890.000,00 € vorgesehen.

Im Haushaltsjahr 2024 sind Kredite in Höhe von 2.946.000,00 € vorgesehen.

Die vorgesehenen Nettoneuverschuldung für beide Haushaltsjahre beträgt insgesamt 5.294.000,00 €.

Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2024 läge dann voraussichtlich bei maximal 17.398.000,00 €.

Die Samtgemeinde Gellersen hat in den letzten Jahren insbesondere im Kindertagesstätten- und Schulbereich, als auch im Asylbereich, Abwasser- und Feuerwehrwesen erhebliche Investitionen getätigt und eine sehr gute Infrastruktur geschaffen.

Insbesondere die Kindertagesstätten verursachen durch die Personalkosten auch sehr hohe laufende Kosten. Angesichts der bevorstehenden Personalkostensteigerungen und angesichts des wachsenden Personalbestandes der Kindertagesstätten ist davon auszugehen, dass der Haushaltsausgleich auch in den kommenden Jahren schwierig bleibt.

Die Samtgemeinde Gellersen investiert auch in den nächsten Jahren in ihre Infrastruktur erheblich. Hervorzuheben ist hier hier insbesondere die Maßnahmen:

  • I-2021-018 - Kita-Neubau Reppenstedt (Baubeginn 2024) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 6.000.000,00 € (ohne Ausstattung)
  • Ebenso hervorzuheben ist der Bau des Sportkindergartens in Reppenstedt (I-2022-19). Hier ist der Baubeginn bereits 2022 erfolgt. Das Gesamtvolumen der Baumaßnahmen beträgt 4.000.000,00 €.
  • I-2022-019 - klimagerechte Gebäudeoptimierung. Auch für eine Verbesserung der Energiebilanz der kommunalen Gebäude wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wiederum jeweils 250.000,00 € eingestellt.
  • I-2022-035 - Ankauf Obdachlosenunterkünfte. Für den Ankauf weiterer Obdachlosenunterkünfte wurden im Haushaltsjahr 2023 weitere 2.000.000,00 € bereitgestellt.
  • I-2023-003 - Heizung Grundschule Reppenstedt. Für die Erneuerung der Heizung der Grundschule Reppenstedt wurden 400.000,00 € im Haushaltsplan berücksichtigt.
  • I-2023-021 - Wohnungsbauförderung. Für die Wohnungsbauförderung wurden im Haushalt 2023 1.600.000,00 € berücksichtigt.

Hiermit sind nur die wesentlichen Investitionen der Jahre 2023 und 2024 ff. genannt.

Insgesamt investiert die Samtgemeinde Gellersen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 12.511.600,00 €.

An Investitionsförderungen sind 5.605.100,00 € für beide Haushaltsjahre eingeplant, die der Refinanzierung der Investitionen dienen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt aufgrund der Auswirkungen der Invasion Russlands in die Ukraine defizitär ist. Hier sind insbesondere die gestiegenen Energiekosten im Bereich der Bewirtschaftungskosten und die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu nennen. Ohne die immensen Entwicklungen am Energiemarkt, könnte ein Haushaltsausgleich zwar erreicht werden, jedoch sind auch die Auswirkungen der zu erwartenden Personalkostensteigerungen durch die Inflation auf die kommunalen Haushalte immens. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist aufgrund der Beschlussfassung des Samtgemeinderates zu § 182 NKomVG nicht erforderlich. Allerdings sind durch die erheblichen Investitionen ggf. auch zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen. Die in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagte Nettoneuverschuldung dient der Finanzierung der Investitionen. Die zukünftigen Zinsleistungen der Samtgemeinde Gellersen ändern sich aufgrund des bisherigen Zinsniveaus nur unerheblich. Die aktuelle Durchschnittsverzinsung des gesamten Darlehensportfolios der Samtgemeinde beläuft sich derzeit auf ca. 1,4 %.

Ohne die zusätzlichen Belastungen aufgrund des Ukrainekrieges wäre die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen geordnet und der Ergebnishaushalt wäre ausgeglichen.

Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihre Ergebnishaushalte derzeit ebenfalls nicht ausgleichen.

Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 kann ggf. eine Reduzierung der Nettoposition in der Bilanz eintreten. Dies hängt maßgeblich von den Jahresrechnungsergebnissen dieser Jahre ab. Aufgrund der derzeit zu erwartenden Jahresergebnisse der Jahre 2021 bis 2024 wird die Nettoposition bis 2025 voraussichtlich nicht unter den aktuellen Stand sinken. Außerdem werden die Zuwendungen für die geplanten Investitionen für höhere Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz sorgen und somit eine Steigerung der Nettoposition bewirken.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.

Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.

 


 

Nachfolgend haben wir für Sie die Haushaltsjahre 2010 - 2024 grafisch aufgearbeitet:

Eckwerte Schlüsselfinanzdaten Samtgemeinde Gellersen