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Haushalt und Finanzen

Haushalt 2020/2021

 

Vorbericht zum Doppelhaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen für die Jahre 2020 und 2021

 

Der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 ist ein Doppelhaushalt.

Er unterteilt sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Der Haushaltsplan 2020 hat folgendes Volumen:

a. Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

15.926.700,00 €

ordentliche Aufwendungen

15.449.900,00 €

außerordentliche Erträge

39.000,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b. Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

15.496.100,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

14.159.500,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

390.000,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.826.500,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

634.000,00 €

 

Der Haushaltsplan 2021 hat folgendes Volumen:

a. Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

16.026.200,00 €

ordentliche Aufwendungen

15.643.900,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

b. Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

15.560.900,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

14.351.000,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

185.000,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.527.200,000 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.687.800,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

680.000,00 €

 

Die Ergebnishaushalte erwirtschaften für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 somit Überschüsse. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist daher nicht erforderlich.

Die gute Haushalts- und Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen im Ergebnishaushalt ist auf die gute Einnahmesituation bei der Samtgemeindeumlage und den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Eine Senkung der Samtgemeindeumlage ist bereits im Jahre 2019 erfolgt. Eine weitere Senkung der Samtgemeindeumlage kommt aufgrund der gestiegenen Kosten für Kindertagesstätten (Gebührenfreiheit der Kindergärten) nicht in Betracht.

Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 ca. 12.287.000,00 €. Im Haushaltsjahr 2020 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2021 sind Kredite in Höhe von 1.687.800,00 € vorgesehen. Die vorgesehene Nettoneuverschuldung beträgt für beide Haushaltsjahre insgesamt 373.800,00 €. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2021 dürfte voraussichtlich maximal bei ca. 12.660.800,00 € liegen.

Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist festzustellen, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auch die Steuereinnahmequellen aus Samtgemeindeumlage und Schlüsselzuweisungen „ sprudeln“.

Die Samtgemeinde Gellersen hat in den letzten Jahren, insbesondere im Kindertagesstätten- und Schulbereich, als auch im Asylbereich, Abwasserwesen und im Feuerwehrwesen erhebliche Investitionen getätigt und eine sehr gute Infrastruktur geschaffen. Insbesondere die Kindertagesstätten verursachen durch die Personalkosten auch sehr hohe laufende Kosten. Solange die Einnahmesituation unverändert gut ist und sich grundsätzlich laufend verbessert, kann die Samtgemeinde die laufenden Ausgaben decken und ihren Ergebnishaushalt ausgleichen und sogar Überschüsse erwirtschaften. Die Überschüsse kommen dann der Finanzierung der Investitionen zugute.

Für den Bereich der Investitionen bei den Schulen ist insbesondere hervorzuheben, dass im Jahr 2020 und 2021 der Bau einer Schulmensa in Kirchgellersen abgeschlossen wird (I-2017-006). Hierfür sind im Haushaltsplan des Jahres 2020 abschließend 50.000,00 € vorgesehen. Des Weiteren sind im Bereich der Schulbauten insbesondere Mittel für den Umbau des ehemaligen Kindergarten Westergellersen zu Schulräumen in Höhe von 30.000,00 € vorgesehen. Hier stehen aus dem Vorjahr noch 350.000,00 € zur Verfügung (I-2017-026). Für den Bereich der Grundschulen sind insbesondere noch 750.000,00 € für die Umgestaltung des Hausmeisterflügels an der Grundschule Reppenstedt (I-2020-002) im Doppelhaushaltsplan (50.000,00 € aus 2019) vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt:

2019:

50.000,00 €

2020:

400.000,00 €

2021:

300.000,00 €

Für die Gestaltung der Außenanlagen an der Grundschule Westergellersen (I-2020-030) sind 30.000,00 € vorgesehen. Für die Gestaltung der Außenanlagen an der Grundschule Reppenstedt (I-2021-004) sind für das Haushaltsjahr 2021 100.000,00 € vorgesehen. Für die Ausstattung der Mensa an der Grundschule Westergellersen sind für das Haushaltsjahr 2021 weitere 30.000,00 € vorgesehen (I-2021-009). Hinzu kommen zahlreiche kleinere Maßnahmen an den Grundschulen. Für die Kreisschulbaukasse beträgt der Ansatz in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 200.000,00 € (I-KSBK-001).

In den Sporthallen in Reppenstedt sind folgende Investitionen vorgesehen:

  • Sportboden Schulturnhalle (I-2019-022) im Jahr 2020: 140.000,00 €. Aus dem Vorjahr stehen noch weitere 140.000,00 € zur Verfügung (Gesamt: 280.000,00 €).
  • Beleuchtung Gellersenhalle (I-2019-018) im Jahr 2020: 65.000,00 €. Aus dem Vorjahr stehen noch weitere 95.000,00 € zur Verfügung (Gesamt: 160.000,00 €). Mit Zuwendungen i.H.v. 60.000,00 € im Jahr 2020 wird gerechnet.
  • Sportboden Gellersenhalle (I-2020-003) im Jahr 2021: 500.000,00 €. Mit Zuwendungen i.H.v. 100.000,00 € im Jahr 2021 wird gerechnet.

Für die Feuerwehren steht insbesondere die Beschaffung eines TLF für die Feuerwehr Südergellersen im Haushaltsplan 2020 an (I-2017-022). Hierfür sind Mittel in Höhe von 378.000,00 € vorgesehen. Für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Heiligenthal stehen aus dem Vorjahr noch 600.000,00 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2020 sind weitere 25.000,00 € veranschlagt (I-2019-010). Für die Beschaffung eines Notstromaggregates (I-2020-001) sind 60.000,00 € vorgesehen. Des Weiteren sind für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Kirchgellersen (I-2020-013) insgesamt 2.500.000,00 € im Haushaltsplan veranschlagt. Diese verteilen sie wie folgt:

2020:

500.000,00 €

2021:

1.000.000,00 €

2022 (Finanzplan):

1.000.000,00 €

Des Weiteren sind zahlreiche kleinere Maßnahmen für die Wehren der Samtgemeinde veranschlagt. Hervorzuheben ist noch, dass im Finanzplan 2022 380.000,00 € für die Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Reppenstedt vorgesehen sind (I-2022-001). Hierfür ist auch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt vorgesehen.

Für den Bereich der Kindergärten sind zahlreiche kleinere Investitionen vorgesehen. Die Erstausstattung für den neuen Kindergarten Westergellersen (I-2020-023) ist in Höhe von 25.000,00 € im Haushaltsjahr 2020 geplant. Für die Einrichtung einer Kleingruppe im Kindergarten sind weitere 30.000,00 € vorgesehen (I-2020-028). Falls es zu einem Umbau der Wohnung im Dachgeschoss des Kindergartens Südergellersen zu Kindergartenzwecken kommt, sind für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 jeweils 25.000,00 € vorgesehen. Des Weiteren ist die Bezuschussung eines Bauwagens des Waldkindergartens für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 20.000,00 € vorgesehen (I-2020-036).

Im Bereich des Bauamtes sind neben den kostendeckend geplanten Abwasserkanalerschließungen für die Baugebiete in Kirchgellersen einige Einzelmaßnahmen geplant. Unter anderem soll eine Betonplatte für die Dosieranlage in Kirchgellersen (I-2020-008) in Höhe von 30.000,00 € angeschafft werden. Des Weiteren soll eine Fernwirkanlage für die Pumpenleittechnik (I-2020-009) in Höhe von 40.000,00 € beschafft werden. Außerdem steht eine Erneuerung im Pumpwerk im Wiesengrund in Kirchgellersen an (I-2020-033). Der Betrag beläuft sich hier auf 25.000,00 €.

Darüber hinaus ist eine Unterstellhalle für den Bauhof im Haushaltsjahr 2021 mit 80.000,00 € veranschlagt (I-2021-006). Ebenfalls für den Bauhof ist im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 die Beschaffung eines Lkw mit Kran (I-2020-010) in Höhe von 80.000,00 € geplant.

Des Weiteren ist die Beleuchtung von Fahrradwegen (I-2020-037) mit jeweils 50.000,00 € je Haushaltsjahr veranschlagt. Zudem ist für die Erneuerung des Einemhofer Weges von Dachtmissen nach Kirchgellersen ein Betrag von 15.000,00 € im Jahr 2021 veranschlagt (I-2021-011).

Im Rathaus ist die Einführung einer App für die digitale Ratsarbeit (I-2020-012) in Höhe von 22.000,00 € für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt. Für die Umgestaltung des Rathauses sind bei der Investitionsnummer I-2019-013) für das Haushaltsjahr 2020 30.000,00 € veranschlagt. Aus dem Haushaltsjahr 2019 stehen hier noch 20.000,00 € zur Verfügung. Des Weiteren sind bei der Investition „Sonnenschutz Rathaus“ (I-2020-007) 40.000,00 € für Sonnenschutzmaßnahmen berücksichtigt. Zudem ist bei der Investitionsnummer I-2020-014 ein Ansatz in Höhe von 20.000,00 € für die Beschaffung eines Smartterminals u. a. für Passdokumente vorgesehen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet hat und kein Haushaltskonsolidierungskonzept erforderlich ist. Allerdings sind durch die erheblichen Investitionen ggf. auch zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen. Die im Jahr 2021 veranschlagte Nettoneuverschuldung dient der Finanzierung der Investitionen. Die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen der Samtgemeinde Gellersen ändern sich aufgrund des günstigen Zinsniveaus nur unerheblich. Die aktuelle Durchschnittsverzinsung des gesamten Darlehnsportfolios der Samtgemeinde beläuft sich derzeit auf ca. 1,45 %. Insbesondere

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die zahlreichen Investitionen in den Kindertagesstätten in den letzten Jahren auch der betriebliche Aufwand (Personal- und Bewirtschaftungskosten) für diese Liegenschaften erheblich gestiegen ist. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen ist die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen geordnet. Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihre Ergebnishaushalte derzeit nur mit Schwierigkeiten ausgleichen. Dies ist bei der Samtgemeinde Gellersen nicht der Fall.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.

Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.

 


 

Nachfolgend haben wir für Sie die Haushaltsjahre 2010 - 2021 grafisch aufgearbeitet:

Eckwerte Schlüsselfinanzdaten Samtgemeinde Gellersen

Schulden und Investitionen