Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019
Der Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen wurde für das Haushaltsjahr 2019 erforderlich, da sich die ursprünglich eingeplanten Erträge und Aufwendungen, insbesondere im Kindertagesstättenbereich, geändert haben. Da der Haushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 als Doppelhaushalt beschlossen wurde, stammen die ursprünglichen Daten für das Jahr 2019 von Ende 2017. Anlass für den Nachtragshaushaltsplan ist insbesondere die Gebührenfreiheit für Kindergärten, die ab dem 01.08.2018 vom Land Niedersachsen eingeführt wurde. Dies führt unter anderem zu Mindereinnahmen von über 200.000,00 € bei den Gebühren der Kindertagesstätten. Des Weiteren sind einige Investitionen hinzugekommen.
Gem. § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge, dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde, sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Durch die Änderungen des Nachtragshaushaltsplanes hat der Haushaltsplan 2019 nunmehr folgendes Volumen:
a) Ergebnishaushalt
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ordentliche Erträge
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13.945.700,00 €
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ordentliche Aufwendungen
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13.666.000,00 €
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außerordentliche Erträge
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418.300,00 €
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außerordentliche Aufwendungen
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0,00 €
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b) Finanzhaushalt
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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13.814.000,00 €
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
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12.626.700,00 €
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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1.144.000,00 €
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit
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2.904.600,00 €
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
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0,00 €
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
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659.800,00 €
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Im Ergebnishaushalt verbessern sich die Erträge um insgesamt 526.000,00 €. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+829.300,00 € durch Schlüsselzuweisungen und Samtgemeindeumlage). Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten reduzieren sich voraussichtlich um 372.100,00 €. Die Entgelte für die Kindertagesstätten reduzieren sich voraussichtlich um 413.900,00 €. Im Gegenzuge erhält die Samtgemeinde Gellersen voraussichtlich 212.800,00 € zusätzliche Personalkostenzuschüsse. Das Defizit aus der Gebührenfreiheit für die Kindertagesstätten beträgt mithin 201.100,00 €.
Auf der Aufwandsseite des Ergebnishaushalts erhöhen sich insbesondere die Abschreibungen um 104.800,00 €. Des Weiteren sind auf die höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen 112.400,00 € zusätzliche Kreisumlage zu zahlen.
Die außerordentlichen Erträge erhöhen sich voraussichtlich von 0,00 € auf 418.300,00 €. Dies resultiert aus einem Rückfluss aus der Kreisumlage für das Jahr 2018 in Höhe von 272.300,00 € und an Grundstücksverkäufen.
Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2019 erwirtschaftet somit Überschüsse. Ein Haushaltskonsilidierungskonzept ist daher nicht erforderlich.
Die gute Haushalts- und Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen im Ergebnishaushalt ist vor allen Dingen auf die gute Einnahmesituation bei der Samtgemeindeumlage und den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Die im Doppelhaushaltsplan für 2018 und 2019 vorgesehene Senkung der Samtgemeindeumlage von 49,25 (2018) auf nunmehr 49,00 v. H. der für die Mitgliedsgemeinden geltenden Steuerkraftmesszahlen kann daher beibehalten werden.
Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2019 ca. 10.600.00,00 €. Im Haushaltsjahr 2019 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Allerdings werden Haushaltseinnahmereste aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von voraussichtlich 2.300.000,00 € aufgenommen werden müssen. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgt eine Schuldentilgung in Höhe von voraussichtlich 659.800,00 €.
Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2019 dürfte daher voraussichtlich bei ca. 12.250.000,00 € liegen.
Für das Haushaltsjahr 2019 ist festzustellen, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auch die Steuereinnahmequellen aus Samtgemeindeumlage und Schlüsselzuweisungen „sprudeln“. Daher war es der Samtgemeinde Gellersen auch möglich, die Samtgemeindeumlage um ¼ Prozentpunkt abzusenken und somit die Mitgliedsgemeinden zu entlasten.
Die Samtgemeinde Gellersen hat in den letzten Jahren, insbesondere im Kindertagesstätten- und Schulbereich, als auch im Asylbereich, Abwasserwesen und im Feuerwehrwesen zahlreiche Investitionen getätigt und eine sehr gute Infrastruktur geschaffen. Insbesondere die Kindertagesstätten verursachen durch die Personalkosten sehr hohe laufende Kosten. Solange die Einnahmesituation unverändert gut ist und sich grundsätzlich laufend verbessert, kann die Samtgemeinde die laufenden Ausgaben decken, ihren Ergebnishaushalt ausgleichen und sogar Überschüsse erwirtschaften. Die Überschüsse kommen auch der Finanzierung der Investitionen zugute.
Trotzdem ist für die nächsten Jahre davon auszugehen, dass zusätzliche Investitionen und Anschaffungen überwiegend nur durch Kredite finanziert werden können. Bereits die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Investitionen überwiegend nur durch Kredite ermöglicht werden konnten. Die Erhöhung der Schuldenlast der Samtgemeinde Gellersen in den letzten Jahren führt zu einer steigenden Zinsbelastung. Diese ist zwar noch relativ moderat, da die Zinssätze für langfristige Darlehn derzeit noch unterhalb der Inflationsrate liegen, trotzdem ist dies eine zusätzliche Belastung für den Samtgemeindehaushalt. Die zusätzlichen Belastungen aus Zinsen (und Tilgung) müssen letztlich von den Mitgliedsgemeinden und deren Bürgern erwirtschaftet werden.
Zusätzliche Investitionen im Nachtragshaushaltsplan sind vor allem für Schulbauten, Kindertagesstätten und Feuerwehren vorgesehen:
1. I-2017-006 Schulmensa Grundschule Kirchgellersen
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- 380.000,00 €
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2. I-2017-026 Umbau Kindergarten Westergellersen zu Schulräumen
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- 350.000,00 €
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3. I-2019-010 Neubau Feuerwehrgerätehaus Heiligenthal
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- 600.000,00 €
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4. I-2019-016 Löschwasserbrunnen Heiligenthal
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- 50.000,00 €
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5. I-2019-018 Erneuerung Beleuchtung Gellersenhalle
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- 95.000,00 €
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6. I-2019-022 Sportboden Schulturnhalle Reppenstedt
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- 140.000,00 €
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Hinzu kommen zahlreiche kleinere Maßnahmen im unteren 5-stelligen Bereich, die hier nicht gesondert aufgeführt werden und dem Investitionsplan zu entnehmen sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet und kein Haushaltskonsilidierungskonzept erforderlich ist. Allerdings sind zukünftige Investitionen auch nur durch zusätzliche Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt zu realisieren. Zu erwähnen ist noch, dass die aktuelle Durchschnittsverzinsung des gesamten Darlehnsportfolios der Samtgemeinde sich derzeit auf ca. 1,5 % beläuft.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die zahlreichen Investitionen in den Kindertagesstätten in den letzten Jahren auch der betriebliche Aufwand (Personal- und Bewirtschaftungskosten) für diese Liegenschaften erheblich gestiegen ist. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen ist die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen noch geordnet. Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihren Ergebnishaushalt derzeit nur mit Schwierigkeiten ausgleichen. Dies ist bei der Samtgemeinde Gellersen nicht der Fall.
Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.
Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.