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Haushalt und Finanzen

Haushalt 2018/2019

Vorbericht zum Doppelhaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen
für die Jahre 2018 und 2019

Der Haushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 ist ein Doppelhaushalt.

Er unterteilt sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Der Haushaltsplan 2018 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

13.347.600,00 €

ordentliche Aufwendungen

13.146.400,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

 

 

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

12.889.700,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

12.027.500,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.091.100,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.169.100,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.087.300,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

350.000,00 €

                                 

Der Haushaltsplan 2019 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt

 

ordentliche Erträge

13.419.700,00 €

ordentliche Aufwendungen

13.398.600,00 €

außerordentliche Erträge

0,00 €

außerordentliche Aufwendungen

0,00 €

 

 

b) Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

12.963.800,00 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

12.397.400,00 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

531.000,00 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.052.600,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

402.000,00 €

   

Die Ergebnishaushalte erwirtschaften für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 somit Überschüsse. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist daher nicht erforderlich.

Die gute Haushalts- und Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen im Ergebnishaushalt ist vor allen Dingen auf die gute Einnahmesituation bei der Samtgemeindeumlage und den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Daher kann auch die Samtgemeindeumlage für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gesenkt werden. Diese beträgt für 2018 49,25 von 100 der für die Mitgliedsgemeinden geltenden Steuerkraftmesszahlen und für das Haushaltsjahr 2019 49 von 100.

Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 ca. 8.695.000,00 €. Im Haushaltsjahr 2018 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.087.300,00 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2019 sind keine neuen Kredite vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgt eine Nettotilgung der Schulden in Höhe von 402.000,00 €. Der Schuldenstand zu Ende des Jahres 2019 dürfte voraussichtlich maximal bei ca. 12.000.000,00 € liegen.

Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist festzustellen, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auch die Steuereinnahmequellen aus Samtgemeindeumlage und Schlüsselzuweisungen „sprudeln“. Daher war es der Samtgemeinde Gellersen auch möglich, die Samtgemeindeumlage in beiden Haushaltsjahren um je ¼ Prozentpunkt abzusenken und somit die Mitgliedsgemeinden zu entlasten.

Die Samtgemeinde Gellersen hat in den letzten Jahren, insbesondere im Kindertagesstätten- und Schulbereich, als auch im Asylbereich, Abwasserwesen und im Feuerwehrwesen erhebliche Investitionen getätigt und eine sehr gute Infrastruktur geschaffen. Insbesondere die Kindertagesstätten verursachen durch die Personalkosten auch sehr hohe laufende Kosten. Solange die Einnahmesituation unverändert gut ist und sich grundsätzlich laufend verbessert, kann die Samtgemeinde die laufenden Ausgaben decken und ihren Ergebnishaushalt ausgleichen und sogar Überschüsse erwirtschaften. Die Überschüsse kommen dann auch der Finanzierung der Investitionen zugute.

Für den Bereich der Investitionen ist insbesondere hervorzuheben, dass im Jahr 2018 und 2019 die Sanierung des Komplexes Grundschule Kirchgellersen sowie der Bau einer Schulmensa fortgesetzt wird (I-2017-006). Hierfür sind 2018 932.000,00 € und 2019 488.000,00 € vorgesehen. Im Finanzplan des Jahres 2020 sind weitere 50.000,00 € vorgesehen. Für die Sanierung der Grundschule Kirchgellersen (I-2015-012) sind Investitionen in Höhe von 620.000,00 € vorgesehen. Für die Sanierung der Grundschule werden 532.700,00 € Zuschüsse erwartet. Ebenso werden aus KIP II-Mitteln 136.400,00 € für den Bau der Schulmensa erwartet.

Im Jahr 2018 sind unter Anderem hohe Investitionen im Brandschutz vorgesehen. Neben der Anschaffung einen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Heiligenthal (I-2017-021) werden dort Umbaumaßnahmen getätigt. Es fallen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 210.000,00 € an. Für Löschwasserbehälter am Wiesenweg und an der Dachtmisser Straße wurden weitere 200.000,00 € berücksichtigt. Für das Jahr 2019 ist ein weiterer Löschwasserbehälter im Eulenbusch vorgesehen (I-2019-001; Kosten: 100.000,00 €).

Des Weiteren werden weitere erhebliche Investitionen in die Kindertagesstätten getätigt. Im Vordergrund steht hier der Bau der Kinderkrippe Kirchgellersen (I-2017-023). Hierfür sind weitere 350.000,00 € Investitionen vorgesehen. Für den Neubau eines Kindergartens in Westergellersen sind 1.680.000,00 € im Jahr 2018 vorgesehen (I-2017-027). Gleichzeitig sollen die bisherigen Kindergartenräume zu Schulräumen umgebaut werden (I-2017-026). Die Kosten hierfür betragen ca. 160.000,00 €.

Weitere größere Investitionen ist der Umbau des Parkplatzes am Rathaus/Schule Reppenstedt und die Umgestaltung des Außengeländes (I-2018-007). Es werden hierfür Kosten in Höhe von 774.000,00 € erwartet. Voraussichtlich werden hierfür 2019 516.000,00 € Zuschüsse vereinnahmt werden können. Gleichzeitig soll die PV-Anlage der Schule und die Telefonanlage der Grundschule an das Rathaus angebunden werden. Hierfür entsteht voraussichtlich weiterer Investitionsbedarf in Höhe von 132.000,00 € (I-2018-008).

Für die Beteiligung an der ElbKom AÖR sind im Haushaltsplan 2018 100.000,00 € vorgesehen (I-2018-015).

In der Abwasserbeseitigung werden für die Verlängerung der Druckrohrleitung nach Lüneburg weitere 335.000,00 € im Jahr 2018 angesetzt (I-2017-004). Gleichzeitig muss das Pumpwerk Wiesenweg in diesem Zusammenhang mit 66.000,00 € ertüchtigt werden (I-2018-016).

Des Weiteren erfolgen zahlreiche kleinere Investitionen unter 100.000,00 € für die die Feuerwehren, Schulen, Kindertagesstätten und im Rathaus. Für den Bereich der Friedhöfe ist noch hervorzuheben, dass die Trinkwasserleitung zum Friedhof Südergellersen (I-2018-013) erneuert werden soll. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 40.000,00 €.

Die Gesamtkosten der Maßnahme Sanierung des Südflügels der Grundschule Reppenstedt (I-2020-002) belaufen sich auf 200.000,00 €. 50.000,00 € hiervon werden im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. 150.000,00 € werden 2019 als Verpflichzungsermächtigung für 2020 veranschlagt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet und kein Haushaltskonsolidierungskonzept erforderlich ist. Allerdings sind durch die erheblichen Investitionen gegebenenfalls auch zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen. Die im Jahr 2018 veranschlagte Netto-Neuverschuldung in Höhe von 3.737.300,00 € dient der Finanzierung der Investitionen. Die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen der Samtgemeinde Gellersen ändern sich daher erheblich. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das Zinsniveau auf dem Kreditmarkt derzeit noch extrem niedrig ist. Die aktuelle Durchschnittsverzinsung des gesamten Darlehensportfolios der Samtgemeinde beläuft sich derzeit auf 1,35%.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die zahlreichen Investitionen in den Kindertagesstätten in den letzten Jahren auch der betriebliche Aufwand (Personal- und Bewirtschaftungskosten) für diese Liegenschaften erheblich gestiegen ist. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen ist die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen geordnet. Eine Vielzahl anderer Kommunen und kommunaler Gebietskörperschaften können ihre Ergebnishaushalte derzeit nur mit Schwierigkeiten ausgleichen. Dies ist bei der Samtgemeinde Gellersen nicht der Fall.

Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.

Die Budgets Personal und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.