Vorbericht zum 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021
Der 2. Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Gellersen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde für das Haushaltsjahr 2021 erforderlich, da zahlreiche neue Investitionen in den Haushaltsplan Aufnahme gefunden haben. Insbesondere die Maßnahme für den Bau einer Ganztagsschule in Reppenstedt wurde mit 4.300.000,00 € im Haushaltsplan für das Jahr 2021 berücksichtigt. Hiermit wurde der Förderbescheid über 3.210.000,00 € des Landes Niedersachsen haushaltsplanmäßig abgesichert.
Gem. § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge, dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sicherzustellen.
Der Ergebnishaushalt der Samtgemeinde Gellersen ist durch den 2. Nachtragshaushaltsplan nicht betroffen. Die Erträge liegen weiterhin über den Aufwendungen.
Lediglich im Finanzhaushalt ergeben sich folgende Änderungen im investiven Bereich:
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
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3.627.500,00 € (+ 2.004.000,00 €) |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
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8.482.700,00 € (+ 2.207.000,00 €)
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Mithin steigt der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen um 203.000,00 €.
Aufgrund des voraussichtlich positiven Jahresergebnisses 2020 und der Entwicklung des Jahresergebnisses 2021 wurde von einer Erhöhung der Kreditaufnahme aufgrund der Saldoveränderung abgesehen.
Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Die Änderungen bei den Investitionen sind im Einzelnen wie folgt geplant:
I-2017-006 Schulmensa Grundschule Kirchgellersen (Seite 9)
Hier konnten für die Mensaausstattung der Grundschule Kirchgellersen 12.000,00 € Fördermittel eingeworben werden.
I-2020-003 Sanierung Gellersenhalle (Seite 13)
Hier hat die Samtgemeinde einen Förderbescheid über 945.000,00 € erhalten (2022 veranschlagt). Kosten der Gesamtmaßnahme: 1.100.000,00 €. Eigenanteil: 155.000,00€.
Im Jahr 2021 sind lediglich 150.000,00 € als Auszahlungen veranschlagt.
I-2020-036 Bauwagen Waldkindergarten (Seite 16)
Die Gesamtkosten des Bauwagens steigen von bisher veranschlagten 50.000,00 € auf nunmehr 63.000,00 € (Ansatz 2020 = 20.000,00 €; 2021 = 43.000,00 €). Im Gegenzug konnten 37.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse für dieses Projekt erzielt werden (20.000,00 € Eigenanteil Waldkindergarten Gellersen e.V.; 17.000,00 € aus der Richtlinie IKIGa).
I-2020-039 Kiga Reppenstedt Ausstattung Außenstelle Wiesenweg (Seite 16)
Hier konnten nachträglich noch 9.000,00 € Zuwendungen aus der o.g. Richtlinie IKIGa eingeworben werden.
I-2021-014 Erweiterung Kindergarten Westergellersen und I-2021-016 Ausbau Kindergarten Südergellersen (Seite 17)
Für die Erweiterung der beiden Kindertagesstätten wurden im Finanzplan 2022 bzw. 2023 jeweils 180.000,00 € Zuwendungen aus Landkreismitteln berücksichtigt.
Im Haushaltsplan 2021 werden für den Kindergarten Südergellersen jetzt 25.000,00 € für Baumaßnahmen berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2022 fallen für den Kindergarten Südergellersen dann nur noch 625.000,00 € an.
I-2021-018 Kita-Neubau Reppenstedt (Seite 18)
Die Haushaltsansätze für das Jahr 2021 wurden auf „Null“ gesetzt. Es wurden Gesamtkosten in Höhe von 5,8 Mio. Euro (2022 = 4.060.000,00 €; 2023 = 1.740.000,00 €) im Finanzplan berücksichtigt. Es entstehen insgesamt 8 Gruppen (4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen). Für die Maßnahme ist mit einer Gesamtförderung für jeweils 4 Kindergarten- und Krippengruppen in Gesamthöhe von 1.440.000,00 € (720.000,00 € RIT-Mittel für Ü3; 720.000,00 € RAT-Mittel für U3) zu rechnen. Hinzu kommen voraussichtlich 1,8 Mio. Euro aus der Kita-Bau-Kasse.
Diese Mittel sind bei der Investitionsnummer I-2021-020 als Zuwendung veranschlagt. Der Eigenanteil der Samtgemeinde Gellersen an den Baukosten dürfte mithin 2,5 Mio. Euro betragen.
I-2021-021 Umbau/Modernisierung Obdach Heiligenthal (Seite 18)
Die Maßnahme wurde vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 verschoben. Im Finanzplan 2022 wurde die Maßnahme mit nur noch lediglich 1.100.000,00 € Baukosten berücksichtigt. Des Weiteren ist von einer geringeren Förderung in Höhe von 490.000,00 € auszugehen. Der Gesamtverbleib des kommunalen Eigenanteils beläuft sich daher voraussichtlich auf 610.000,00 €.
I-2021-038 Ausbau Ganztagsbetreuung GS Reppenstedt (Seite 19)
Hierbei handelt es sich um das neue Projekt zum Ausbau der Ganztagsbetreuung der Grundschule Reppenstedt. Für den Ausbau der Grundschule zwecks Durchführung der Ganztagsbetreuung sind insgesamt 4,3 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund eines Zuwendungsbescheides des Landes Niedersachsen ist mit einer ca. 75 %igen Förderung der Baumaßnahme in Höhe von 3.210.000,00 € zu rechnen.
I-2021-039 Ganztagsbetreuung GS Reppenstedt Ausstattung (Seite 19)
Im Finanzplan sind im Rahmen der Ganztagsbetreuung weitere 200.000,00 € vorgesehen.
I-2021-040 Bus Ganztagsschule Reppenstedt (Seite 19/20)
Für den Erwerb eines Kleinbusses für die Inanspruchnahme von Angeboten der Ganztagsbetreuung wurden 49.000,00 € veranschlagt. Da diese Maßnahme ebenfalls mit 36.000,00 € gefördert wird, verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 13.000,00 €.
I-2021-041 Digitale Bauakte (Seite 20)
Im Bauamt ist die Einführung der digitalen Bauakte vorgesehen. Zu diesem Zweck wurden 20.000,00 € für Lizenzen und Hardware berücksichtigt.
I-2022-004 Übergangslösung Kiga - Außenstelle Reppenstedt - (Seite 20)
Nach Auslaufen des Mietvertrages für die ausgelagerte Kindertagesstätte im Wiesenweg kann eine Übergangslösung im Jahr 2022 erforderlich werden. Hierfür wurden vorsorglich 50.000,00 € im Finanzplan berücksichtigt.
Der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2021 unverändert ca. 11.654.000,00 € für Kredite. Im Haushaltsjahr 2021 ist unverändert eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.189.000,00 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Schuldentilgung in Höhe von voraussichtlich 680.000,00 €.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die zahlreichen Investitionen in den Kindertagesstätten und in den Grundschulen auch betriebliche Aufwendungen für diese Liegenschaften anfallen und weiter steigen werden. Neben den Personalkosten fallen zusätzliche Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten an.
Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Belastungen ist die Finanzlage der Samtgemeinde Gellersen noch geordnet.
Grundsätzlich bilden die Produkte eines Teilhaushaltes ein Budget und sind somit gem. § 19 KomHKVO gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge und Mehreinnahmen berechtigen nach § 18 KomHKVO zu entsprechenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben.
Die Budgets Personal- und Bauunterhaltung bilden eigenständige Budgets, in denen Mehrerträge und Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehraufwendungen berechtigen.