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Haushalt und Finanzen

1. Nachtragshaushalt 2022

Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022

Der Nachtragshaushaltplan der Samtgemeinde Gellersen zum Haushaltsplan 2022 wurde erforderlich, da insbesondere aufgrund des Krieges in der Ukraine mit zahlreichen Flüchtlingen in Westeuropa zurechnen ist. Auch in der Samtgemeinde Gellersen sind daher entsprechende Unterkünfte bereit zu stellen und anzuschaffen.

Für diesen Zweck (Ankauf von Immobilien) sind 2.000.000 € im Haushaltsplan zusätzlich veranschlagt. Dies ist auch die wesentliche Ursache für die Erhöhung der Kreditermächtigung um 2.392.000 €.

Gem. § 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge, dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sicherzustellen.

Der Ergebnishaushalt der Samtgemeinde Gellersen ist durch den Nachtragshaushaltsplan nicht betroffen. Die Erträge und Aufwendungen sind weiterhin ausgeglichen.

Lediglich im Finanzhaushalt ergeben sich folgende Änderungen im investiven Bereich und bei der Kreditaufnahme:

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

 7.975.700,00 € (- 93.900,00 €)

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

14.699.100,00 € (+ 2.380.000,00 €)

Mithin steigt der Saldo aus Investitionstätigkeiten um 2.473.900,00 €.

Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung der Gemeindefinanzen musste lediglich eine Erhöhung der Kreditaufnahme um 2.392.000,00 € erfolgen. Zusätzliche Tilgungsleistungen wurden hierbei erst dem Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.

Die Änderungen bei den Investitionen sind im Einzelnen wie folgt geplant:

  1. I-2021-012 Erweiterung Krippe Westergellersen
    Hier wurden 100.000 € zusätzlich für die Anschaffung der Übergangslösung (Container) berücksichtigt. Anstatt der bislang vorgesehenen Mietlösung wird einer Kauflösung für Container der Vorzug gegeben. Dies wird auf Dauer als wirtschaftlichere Option angesehen werden. Die Mehrkosten betragen 100.000 €.
     
  2. I-2021-016 Ausbau Kindergarten Südergellersen
    Aufgrund zu erwartender Baukostensteigerungen wurde der Investitionsansatz um 175.000 € im Jahr 2022 angehoben. Im Gegenzuge wurden die vom Landkreis Lüneburg beschlossenen Zuschüsse für Kita-Plätze i.H.v. 180.000 € berücksichtigt.
     
  3. I-2022-019 Sportkindergarten Reppenstedt
    Nunmehr stehen die voraussichtlichen Förderbeträge fest. Die Zuwendungen für Investitionstätigkeit  reduzieren sich von 1.000.000 € um 463.800 € auf nunmehr 536.200 €.
     
  4. I-2022-027 Ankauf Gelände/Kita Südergellersen Parkplatzfläche
    Diese Maßnahme wurde aus dem Haushaltsplan gestrichen, sodass hier 106.000 € zusätzlich zur Verfügung stehen.
     
  5. I-2022-035 Ankauf Obdachlosenunterkünfte
    Hier wurden 2.000.000 € zusätzlich für den Ankauf von Unterkünften für Flüchtlinge berücksichtigt.
     
  6. I-2022-036 Soccerplatz an der Grundschule Reppenstedt
    Für die Schaffung eines Soccerplatzes wurden 211.000 € berücksichtigt. Im Gegenzuge ist mit Zuwendungen i. H. v. 189.900 € über das Innenstadtprogramm REACT zu rechnen, sodass der Selbstbehalt der Samtgemeinde bei 21.100 € liegt.

Der Schuldenstand (Kredite) der Samtgemeinde Gellersen beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 11.005.034,15 €.

Aus Kreditermächtigungen des Vorjahres wurden 2.800.000 € als Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2022 übertragen, um die übertragenen Haushaltsausgabereste zu refinanzieren. Des Weiteren beträgt die Ermächtigung zur Aufnahme neuer Kredite durch den Nachtragshaushalts 5.636.000 €. Zusammengerechnet besteht derzeit für das Haushalsjahr 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von 8.436.000 €.

Bei Ausschöpfung aller Kreditermächtigungen könnte der Schuldenstand der Samtgemeinde Gellersen mithin zum Jahresende 2022 ca. 18.836.000,00 € betragen (unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für das Jahr 2022).