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Straßenreinigung im Winter

Der Winter steht vor der Tür und viele freuen sich schon auf den Weihnachtsmarkt, besinnliche Tage mit der Familie oder einen ausgedehnten Spaziergang. Damit die Spaziergänger auch Freude an der winterlichen Landschaft haben, muss auf die Reinigung der Straßen und Gehwege geachtet werden. Fällt im Winter Schnee oder bildet sich Eis, muss nach den Regelungen der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Gellersen“ in Verbindung mit der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Gellersen“ jeder Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte die Gehwege mindestens 1,5 Meter breit vor dem Grundstück räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Granulat oder Splitt) bestreuen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, reicht 1 Meter Breite am Fahrbahnrand aus. Die Gossen, Straßeneinläufe und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten und der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugekehrt werden. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert wird. Die Räumpflicht besteht werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse Ordnungsamt@gellersen.de gerne zur Verfügung.