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Mikrozensus Haushaltsbefragung 2026 in der Samtgemeinde Gellersen

Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2026

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil Regierung und Verwaltung in Bund und Ländern schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten benötigen. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund 1 % aller Haushalte befragt.

Im Verlauf des Jahres 2026 finden auch Haushaltsbefragungen in der Samtgemeinde Gellersen statt.

Die Erhebung wird in Teilen durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie geben Aufschluss über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung und ermöglichen es, soziale Probleme in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung zu erfassen. Diese Erkenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße staatlicher Unterstützung bedürfen - etwa Kinder, kranke oder ältere Menschen sowie Erwerbslose.

Was wird gefragt?

Gefragt werden unter anderem allgemeine Angaben wie Geschlecht, Geburtsjahr und Familienstand sowie Angaben zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zum Lebensunterhalt. Im vierjährlichen Wechsel kommen Fragen zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit hinzu.

Wie wird ausgewählt?

Jährlich wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Nur durch dieses Zufallsprinzip ist es möglich, aus den Angaben von lediglich 1 % der Bevölkerung auf die Verhältnisse der Gesamtbevölkerung zu schließen. Da die Stichprobenergebnisse nur dann aussagekräftig sind, wenn die Auswahl genau eingehalten wird, kann Ihr Haushalt nicht durch einen anderen ersetzt werden - Ihre Mitarbeit ist daher erforderlich.

Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, für die der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Eine Befreiung davon ist grundsätzlich nicht möglich.

Datenschutz

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht gegenüber. Sobald die Angaben beim Statistischen Landesamt vollständig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Auswertung fließen ausschließlich anonymisierte Angaben ein. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Dort sind auch Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen (mehrsprachig) unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.