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60. Änderung Flächennutzungsplan Samtgemeinde Gellersen „Oerzer Straße/Feuerwehr Südergellersen“ (Gemeinde Südergellersen)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 dem vorliegenden Vorentwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Oerzer Straße/Feuerwehr Südergellersen“ sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Samtgemeinde Gellersen möchte mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Oerzer Straße/Feuerwehr Südergellersen“ verschiedene Vorhaben planerisch vorbereiten. So beabsichtigt die Samtgemeinde Gellersen östlich der Oerzer Straße in Südergellersen den Bau eines Feuerwehrhauses. Zudem plant die Entwicklungsgesellschaft der Samtgemeinde Gellersen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Darüber hinaus soll der Bereich der derzeit vorhandenen Außenbereichssatzung “Oerzer Straße” der Gemeinde Südergellersen mit den Grundstücken Oerzer Straße Nr. 13, 13a, 17, 19 und 19a sowie das Grundstück Oerzer Straße Nr. 15 bauleitplanerisch erfasst und der in diesen Bereichen vorhandene Bestand planerisch gesichert werden.

PlanzeichnungDer räumliche Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Oerzer Straße Feuerwehr Südergellersen“ ist in dem anliegenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.

Die Samtgemeinde Gellersen führt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der gebilligte Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können

vom 17.12.2025 bis zum 30.01.2026

im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.aspx

sowie

bei der Samtgemeinde Gellersen
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Raum Nr. 14)
während der Öffnungszeiten
montags, dienstags, mittwochs, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
(Vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026 ist das Rathaus geschlossen.)

sowie

im Gemeindebüro Südergellersen
Im Alten Dorfe 5, 21394 Südergellersen
während der Öffnungszeiten
montags von 08:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
und zusätzlich nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 04135 288
oder E-Mail gemeinde@suedergellersen.de
(Vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026 ist das Gemeindebüro geschlossen.)

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an rathaus@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Gellersen, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Auslegungsexemplar