Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 27. Oktober den Planentwurf nebst Begründung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) möchte die Samtgemeinde Gellersen ein Wohngebiet zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen in der Gemeinde Südergellersen planerisch vorbereiten. Die Planung stellt außerdem die Entwicklung einer potenziellen Entwicklungsfläche „Wohnen“ aus dem Siedlungsentwicklungskonzept 2030 der Samtgemeinde Gellersen dar. Der gebilligte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können
vom 10.11.2025 bis zum 10.12.2025
im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.aspx
sowie
bei der Samtgemeinde Gellersen
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Raum Nr. 14)
während der Öffnungszeiten
montags bis mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie
im Gemeindebüro Westergellersen,
Hauptstraße 13, 21394 Westergellersen
während der Öffnungszeiten
dienstags von 09:00 bis 10:30 Uhr und von 17:30 bis 18:30 Uhr
und im Internet unter https://westergellersen.de/
eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per Mail an Rathaus@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (Samtgemeinde Gellersen, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der räumliche Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) ist in dem anliegenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.

(Quelle Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2021 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
)
Räumlicher Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen mit Betrachtungen von Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter dargestellt.
Folgende wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans liegen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor:
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Behörde oder Träger öff. Belange
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Thematischer Bezug
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Landkreis Lüneburg
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Anregung zur Befolgung der Wasserschutzgebietsverordnung, zum flächensparenden Umgang mit Grund und Boden, zur Nutzung einer regenerativen Wärmeversorgung;
Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen;
Hinweis auf Anzeigepflicht von Kulturdenkmalen
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Uelzen
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Bedenken bzgl. der Umnutzung einer Ackerfläche in ein Wohngebiet und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers;
Hinweis auf Geruchsimmissionen durch die benachbarte Hofstelle
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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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Hinweise auf geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrundes, auf Ausgleichs- und Kompensationsflächen vor dem Hintergrund der Verwendung von Rohstoffsicherungsgebieten
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Folgende weitere Unterlagen werden ausgelegt: