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57. Änderung des Flächennutzungsplans „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen)

 

57. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Samtgemeinde Gellersen hat im Bau-, Umwelt-, Mobilitäts- und Planungsausschuss am 13. Januar 2025 den Aufstellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ferner hat der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen in seiner Sitzung am 19. Mai 2025 dem ihm vorliegenden Vorentwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) möchte die Samtgemeinde Gellersen ein Wohngebiet zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen in der Gemeinde Südergellersen planerisch vorbereiten. Die Planung stellt außerdem die Entwicklung einer potenziellen Entwicklungsfläche „Wohnen“ aus dem Siedlungsentwicklungskonzept 2030 der Samtgemeinde Gellersen dar.

Geltungsbereich 57. Änderung FlächennutzungsplanDer räumliche Geltungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Der Silberbusch“ (Gemeinde Westergellersen) ist in dem nebenstehenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.

Die Samtgemeinde Gellersen führt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die Planungsinhalte sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der gebilligte Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können

vom 18.06.2025 bis zum 31.07.2025

im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.aspx

sowie

bei der Samtgemeinde Gellersen
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Raum Nr. 14)
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

geänderte Öffnungszeiten ab dem 01.07.2025:
montags bis mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

sowie

im Gemeindebüro Westergellersen,
Hauptstraße 13, 21394 Westergellersen
während der Öffnungszeiten
dienstags von 09:00 bis 10:30 Uhr und von 17:30 bis 18:30 Uhr
und im Internet unter https://westergellersen.de/
 

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an Rathaus@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Gellersen, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Link zum Auslegungsdokument