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56. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“ (Gemeinde Reppenstedt)

Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Durchführung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 56. Flächennutzungsplan-Änderung „Gewerbe, Energie und Mobilität“ liegt nördlich der Stadtgrenze der Hansestadt Lüneburg, östlich des Sportparks, südlich der Lüneburger Landstraße (L216) und westlich des Böhmsholzer Weges. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)
(Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)

 

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Reppenstedt beabsichtigt die Gemeinde die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes südlich der Lüneburger Landstraße (L216) und westlich des Böhmsholzer Weges. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Gemeinde Reppenstedt den Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“ auf, um die Planungen zu konkretisieren.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus zur Einsicht bereit. Die Unterlagen zum Vorentwurf der 56. Flächennutzungsplan-Änderung inkl. Begründung können in der Zeit vom

 

24.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

 

im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
www.gellersen.de/home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen.aspx

sowie zusätzlich

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr
und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail an rathaus@gellersen.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Samtgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 56. Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Link zum Auslegungsdokument