Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 den Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark Kirchgellersen“ (ehemalige Bezeichnung „Sondergebiete Windenergie/Landwirtschaft“ Änderungsgebiet Kirchgellersen) sowie die Begründung nebst Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans liegt nördlich des Siedlungsgebietes der Mitgliedsgemeinde Kirchgellersen und westlich der Kreisstraße 50.
D
er Geltungsbereich ist im nebenstehenden Lageplan mit einer roten Linie gekennzeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
veröffentlicht werden.
Die Planunterlagen werden im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter folgendem Link veröffentlicht:
www.gellersen.de/home/ihre-samtgemeinde/aktuelles/oeffentliche-auslegung.aspx
Als zusätzliches Angebot werden die Unterlagen im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt (Raum Nr. 14) während der Öffnungszeiten montags, dienstags, mittwochs & freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per Mail an rathaus@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich vorgebracht werden. Andere Übermittlungswege sind bei Bedarf ebenfalls möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Samtgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 55. Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Begründung Teil II: Umweltbericht, 56 Seiten und sechs Karten
- Anhang 1: PGM (2024): Bürgerwindpark Kirchgellersen, Landkreis Lüneburg - Avifaunistische Untersuchungen 2022 - 2024, 72 Seiten und 4 Karten
- Anhang 2: LEWATANA (2025): Fledermausuntersuchungen für die Windparkplanung Kirchgellersen 2024, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen, 70 Seiten und 12 Karten, Tabelle der gesamten am DM 01 registrierten Kontakte (13 Seiten)
- Anhang 3: LANGER, J. (2025): Windpark „Kirchgellersen“ - Biotoptypenkartierung Landkreis Lüneburg, Niedersachsen, 22 Seiten und 2 Karten
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 Abs 1 BauGB zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 1. BauGB zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die städtebauliche Planung insbesondere die Auswirkungen auf den Naturpark Lüneburger Heide, das Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg, das Trinkwasserschutzgebiet Westergellersen sowie auf den Menschen, die Tierwelt (Fauna), die Pflanzenwelt (Flora), auf die Fläche, auf den Boden, auf das Wasser, auf die Luft und das Klima, auf die Landschaft und die Kultur- und Sachgüter geprüft.
Es wurden Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und zum Ausgleich entwickelt und beschrieben (siehe Umweltbericht, Kapitel 5). Die bereitgestellten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern:
Mensch (Gesundheit / Erholung)
- Lärmausbreitung durch Windenergieanlagen, Infraschall
- Sich ausbreitende Vibrationen im Boden
- Schattenwurf, Disco-Effekt
- Landschaftsgebundene Erholung
- Verkehrslärm durch Zusatzverkehre
- Landwirtschaftliche Immissionen
- Starkregengefahren
- Verwendung von risikobehafteten Baustoffen und Materialien
Tiere und Pflanzen
- Tiere, insbesondere Vögel und Wölfe
- Artenschutz Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Biotoptypen
- Bedeutung der Waldflächen
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Natur und Landschaft
- Kompensationsmaßnahmen (naturschutzrechtlich und artenschutzrechtlich)
Luft und Klima
- Luftaustausch, Frisch- und Kaltluftentstehung
- Lokalklimatische Veränderungen
Landschaft
- Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Fläche und Boden
- Flächenverbrauch
- Bodenversiegelung
- Bodentyp, insbesondere Niedermoortorfe
- Bodenfunktion
- Baugrunduntersuchung
Wasser
- Oberflächengewässer
- Grundwasser
- Versickerungsfähigkeit
- Oberflächenentwässerung
- Wasserschutzgebiet Westergellersen
Kulturgüter- und sonstige Sachgüter
- Kulturgüter (Bodendenkmale im nördlichen gelegenen Waldgebiet)
- Sonstige Sachgüter
Folgende weitere Unterlagen werden ausgelegt: