Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünekartoffel Südergellersen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ferner hat der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Gellersen in seiner Sitzung am 02.12.2024 dem ihm vorliegenden Vorentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünekartoffel Südergellersen“ sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünekartoffel Südergellersen“ möchte die Samtgemeinde Gellersen eine Erweiterung des Betriebes „Lünekartoffel“ am bisherigen Standort in Südergellersen planerisch vorbereiten. Der Betrieb „Lünekartoffel“ betreibt Handel sowie die Abwicklung von landwirtschaftlichen Produkten mit dem Schwerpunkt Kartoffeln und Zwiebeln und hat in den vergangenen Jahren landkreisweit Bedeutung erlangt. Er bietet momentan rund 100 Arbeitsplätze und hat deshalb für die Samtgemeinde Gellersen eine hohe Bedeutung. Der Betrieb soll nicht nur in seinem Bestand erhalten, sondern durch Erweiterungsmöglichkeiten auch langfristig gesichert werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünekartoffel Südergellersen“ ist in dem nebenstehenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.
Die Samtgemeinde Gellersen führt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die Planungsinhalte sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der gebilligte Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können
vom 17.12.2024 bis zum 28.01.2025
im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Gellersen unter dem Link:
home/bauen-umwelt/planen-und-bauen/beteiligungsverfahren.aspx
sowie
bei der Samtgemeinde Gellersen
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt (Raum Nr. 17)
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
(Vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist das Rathaus geschlossen.)
sowie
im Gemeindebüro Südergellersen
Im Alten Dorfe 5, 21394 Südergellersen
während der Öffnungszeiten
montags von 08:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
und zusätzlich nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 04135 288
oder E-Mail: gemeinde@suedergellersen.de
(Am 23.12.2024 und am 30.12.2024 ist das Gemeindebüro geschlossen.)
eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an Sabrina.Harms@gellersen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Gellersen, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Link zum Auslegungsdokument