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Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Gellersen

 

BEKANNTMACHUNG
50. Änderung des Flächennutzungsplans
„Feuerwehr Kirchgellersen“
Aufstellungsbeschluss und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Samtgemeindeausschuss hat im Umlaufverfahren bis zum 20.03.2020 die Durchführung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Kirchgellersen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im nebenstehenden Übersichtsplan (Maßstab 1:5.000), mit einer unterbroche­nen schwarzen Linie gekennzeichnet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit

vom 18.05.2020 bis zum 26.06.2020

durchgeführt.

Der Vorentwurf der 50. Flächennutzungsplanänderung kann

  • im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 04131 6727-274) oder
  • nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an Sabrina.Harms@gellersen.de oder
  • im Internet unter dem Link Auslegungen

eingesehen werden und die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sollte Ihnen aufgrund einer vom Gesundheitsamt verordneten Quarantäne die Einsichtnahme nicht möglich sein, nehmen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 04131 6727-274 Kontakt auf. Ihnen wird dann schnellstmöglich ein Exemplar des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zugeschickt.

Zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist das Rathaus bis auf weiteres nur eingeschränkt nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Terminvereinbarungen für die Einsichtnahme des Vorentwurfes des Bebauungsplanes im Rathaus sowie Fragen zu den Planunterlagen können telefonisch unter der o.g. Telefonnummer gestellt werden.

Falls das Rathaus in Reppenstedt während der Auslegungsfrist wieder uneingeschränkt geöffnet sein sollte, können die Unterlagen im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Sitzungszimmer Nr. 17) während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.