Der Rat der Samtgemeinde Gellersen hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Gellersen für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag des Rechnungsjahres 2022 wird mit der Überschussrücklage verrechnet. Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.“
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG liegt der Jahresabschluss ohne die Forderungsübersicht in der Zeit vom
02.03. bis 10.03.2026
während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung, 21391 Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.