Kontakt & Downloads

Öffentliche Auslegungen

Bekanntmachung der Gemeinde Westergellersen

Der Rat der Gemeinde Westergellersen hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Jahresabschluss der Gemeinde Westergellersen für das Haushaltsjahr 2022, wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Überschuss des Rechnungsjahres 2022 wird der Überschussrücklage zugeführt. Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.“

Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG liegt der Jahresabschluss ohne die Forderungsübersicht in der Zeit vom

 

02.03. bis 10.03.2026

 

während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung, 21391 Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.