Der Rat der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Jahresabschluss der Gemeinde Reppenstedt für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1NKomVG beschlossen. Der ausgewiesene Überschuss des Rechnungsjahres 2022 wird der Überschussrücklage zugeführt. Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.“
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG liegt der Jahresabschluss ohne die Forderungsübersicht in der Zeit vom
02.03. bis 10.03.2026
während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung, 21391 Reppenstedt, Dachtmisser Straße 1, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.