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Bekanntmachungen

53. Änderung des Flächennutzungsplans „Cafe Lübbershof“ (Gemeinde Reppenstedt) Änderungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 die Durchführung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Café Lübbershof“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 beschlossen.

 

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab)<br> (Quelle: Landesamt für Geoinformation und <br>Landesvermessung Niedersachsen - LGLN)Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplan-Änderung liegt westlich der Straße Wiesenweg, umfasst Teile des Flurstücks 64/3, Flur 3 der Gemarkung Reppenstedt und ist im nachfolgenden Lageplan (unmaßstäbliche Verkleinerung) mit einer roten, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

 

Ziele und Zwecke der Planung
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein vorhandenes Stallgebäude zu einem Hofcafé sowie zu Wohnungen entwickelt werden kann. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als „Dorfgebiet (MD)“ gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO).   

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Gemeinde Reppenstedt den Bebauungsplan Nr. 21 „Ortsmitte 3“,4. Änderung und Erweiterung auf, um die Planungen zu konkretisieren.

Mit der Auslegung des Vorentwurfs wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Öffentliche Auslegung des Plan-Vorentwurfes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt. Die Unterlagen zum Vorentwurf der 53. Flächennutzungsplan-Änderung inkl. des Erläuterungsberichtes können in der Zeit vom

14.11.2022 bis einschließlich 18.12.2022

im Rathaus in Reppenstedt,
Dachtmisser Straße 1, 21931 Reppenstedt

während der Öffnungszeiten  
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

sowie

im Internet unter dem Link https://www.gellersen.de
unter der Rubrik "Bauen & Umwelt" / "Beteiligungsverfahren"

eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.