Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 den Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Café Lübbershof“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.