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Grundsteuerreform

Neue Grundsteuer tritt 2025 in Kraft

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet. Die Regeln für die Bewertung des Grundbesitzes haben sich verändert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen 2018 für verfassungswidrig erklärt hat.

Wegen der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke neu bewertet werden. Alle Steuerpflichtigen waren daher aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auf der Grundlage dieser Steuererklärungen wird das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide an die Steuerpflichtigen verschicken, die ab 2025 die Grundlage für die Grundsteuer sind.

Was erwartet Sie nun als Grundbesitzende?
In unseren „Kurz erklärt“- und „Genau erklärt“-Informationsblättern über die Grundsteuerreform 2025 erhalten Sie einen Überblick über die Grundsteuerreform, Einblick in alle Fakten, Beispielrechnungen und Kontaktdaten zur Hilfestellung.

 

Informationsblätter zum Download:
Informationsblatt "Kurz erklärt" 
Informationsblatt "Genau erklärt"

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer muss der Eigentümer oder der Erbpachtnehmer zahlen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig. Nachdem zwischen Bund und Ländern keine Einigung hinsichtlich der Neugestaltung erreicht werden konnte, wurde im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen. Diese sieht ein Bundesmodell vor, die Länder haben aber die Möglichkeit abweichende Modelle zu erstellen. Einige Bundesländer - wie das Land Niedersachsen - haben daraufhin eigene Grundsteuergesetze erlassen.

 

Für weitere Informationen über die Grundsteuerreform nutzen Sie bitte nachfolgende Links:

Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick
Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform (externer Link)

Fragen zur Grundsteuerreform können hier gestellt werden
Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform (externer Link)

 


 

Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform

Die Samtgemeinde Gellersen hat am 08.06.2022 zusammen mit dem Finanzamt Lüneburg eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform in der Schulturnhalle Reppenstedt durchgeführt.

Nach der Begrüßung durch Samtgemeindebürgermeister Steffen Gärtner und einem kurzen Verfahrensüberblick durch seinen allgemeinen Vertreter, Kämmerer Dietmar Meyer, haben Herr Zimmermann und Herr Duwe vom Finanzamt Lüneburg die Einzelheiten der Grundsteuerreform dargelegt und Fragen der ca. 250 anwesenden Bürger beantwortet. Neben den persönlich anwesenden Bürgern haben noch ca. 130 Personen die Veranstaltung online verfolgt.

Herr Zimmermann wies auf die Rückfrage älterer Mitbürger darauf hin, dass die Abgabe der Steuererklärung für die Grundsteuer über das Internet vorgesehen ist. Hierzu wird ein ELSTER-Konto benötigt. Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit geschaffen, dass z. B. auch Verwandte die Steuererklärung über das Internet abgeben können. Falls keine Möglichkeit besteht, eine Steuererklärung mit Hilfe von Verwandten/Bekannten über das Internet abzugeben, besteht die Möglichkeit, das Finanzamt anzuschreiben und einen Freiumschlag für die Zusendung der Steuerunterlagen beizufügen. Alternativ kann auch eine persönliche Abholung beim Finanzamt erfolgen.

Die Samtgemeinde Gellersen als Veranstalter des Abends bedankt sich insbesondere bei Herrn Duwe und Herrn Zimmermann vom Finanzamt Lüneburg für ihre Unterstützung.


Präsentationen/Dokumente vom 08.06.2022:
Präsentation des Finanzamtes Lüneburg  
Kurzinformation zur Grundsteuerreform 
Schema Flächen-Lage-Modell des Landesamtes für Steuern Niedersachsen 
Vorstellung des Steueramtes der Samtgemeinde Gellersen 
 

Video des Informationsabends am 08.06.2022 (externer Link)