Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe der Länder und wird dementsprechend unterschiedlich wahrgenommen und ausgeführt. Für die Koordinierung während eines Katastrophenfalls in unserer Region ist der Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung zuständig. Dieser stimmt sich über durchzuführende Maßnahmen mit den verschiedenen Hilfsorganisationen und betroffenen Kommunen ab.
Unter den Katastrophenschutzkräften im engeren Sinne sind u. a. die Hilfsorganisationen
zu verstehen. An der Küste kommt noch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hinzu.
Die Hilfsorganisationen betreiben Seenotrettungskreuzer, Überwachungszentralen wie das Maritim Rescue Coordination Center, Sanitäts- und Betreuungszüge, Feldküchen, Fernmeldezüge, Wasserrettungszüge, bilden Such- und Rettungshunde aus und sind im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert.
Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind die kommunalen Feuerwehren. Sie sind sogenannte unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts der Kommunen, deren Einsatz und Organisation nach Landesrecht geregelt sind. Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation sind die Feuerwehren von besonderem Gewicht für den Katastrophenschutz. Neben der Polizei sind die Feuerwehren regelmäßig zuerst am Einsatzort und können in vielen Fällen erste Maßnahmen ergreifen.
Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der von beiden Bereichen betriebene Rettungsdienst, d. h. alltäglicher und qualifizierter Krankentransport. Im Katastrophenfall wird er in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungszüge von den sogenannten Leitenden Notärzten koordiniert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Nds. Rettungsdienstgesetz.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Katastrophenschutzeinsatzkräfte ist die Polizei. Ihre Aufgaben reichen von der Sicherung des Einsatzortes über Verkehrslenkung bis zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen.
Das ist gewissermaßen die Kerntruppe, die im direkten Zugriff der Katastrophenschutzbehörde steht. Weitere Kräfte, die sich unterstellen oder je nach Selbstverständnis auch überwiegend selbständig agieren, sind solche des Bundes oder anderer Länder, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist zunächst das Technische Hilfswerk (THW) zu nennen, eine Anstalt des Bundes mit dem Schwerpunkt technische Rettung und Bergung sowie technische Logistik. Hinzu kommt die Bundespolizei, die besonders als Nachfolger des Bundesgrenzschutzes eine gewichtige Rolle spielt..