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Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Nicht-EU-Staaten durch im Ausland lebende Deutsche: Genehmigung

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
+49 4131 26 - 0

Leistungsbeschreibung

Technische Unterstützung durch im Ausland lebende Deutsche bedarf der Genehmigung, wenn Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterrichtet worden sind, dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in

  • Algerien,
  • Irak,
  • Iran,
  • Israel,
  • Jordanien,
  • Libyen,
  • Nordkorea,
  • Pakistan oder
  • Syrien

steht.

Ist Ihnen bekannt, dass eine technische Unterstützung, die Sie erbringen möchten, für o.g. Zweck bestimmt ist, so haben Sie das BAFA zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.

Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn das BAFA die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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