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Ex-Post-Transparenz

Information über Auftragsvergaben in der Gemeinde Reppenstedt

Die Gemeinde Reppenstedt ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.

Das Land Niedersachsen hat mit Bekanntmachung am 4. Februar 2009 die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst.

Mit dem Ziel, mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben effektiv vorzubeugen, müssen im Sinne einer nachträglichen Transparenz diverse Informationen über die vergebenen Aufträge veröffentlicht werden. Dies wird „Ex-Post-Transparenz“ genannt.

Wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet, sind die Informationen unmittelbar im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen.

Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A - Ausgabe 2009 - ist nach

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
  • freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb

über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Informationen von Vergaben, die unter die oben genannten Regelungen fallen, werden hier für drei Monaten veröffentlicht.