Ansprechpartner & mehr

Hundesteuer Festsetzung

Steueramt (Samtgemeinde Gellersen)

Postanschrift:
Dachtmisser Straße 1
21391 Reppenstedt

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter

Frau Berner
Abteilung:Abgabenabteilung
Raum:
5 (Erdgeschoss)
Telefon
04131 6727-221
Fax
04131 6727-239
Frau Nehring
Abteilung:Abgabenabteilung
Raum:
7 (Erdgeschoss)
Telefon
04131 6727-295
Fax
04131 6727-239

Online Dienste

Parken

Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 1
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 33

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft