Die Akkreditierung wird Ihnen erteilt, wenn Sie die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung erfüllen.
Danach dürfen Sie einen Zertifizierungsdienst nur betreiben, wenn Sie die für den Betrieb
- erforderliche Zuverlässigkeit,
- Fachkunde und
- Deckungsvorsorge besitzen.
Zusätzlich müssen Sie ein auf Eignung und praktische Umsetzung geprüftes und bestätigtes Sicherheitskonzept vorlegen. Durch dieses gewährleisten Sie, dass Sie die Anforderungen insbesondere in folgenden Bereichen erfüllen:
- Erfüllung der Pflichten von Zertifizierungsdiensteanbietern und Zertifizierungsanbieterinnen
- Ausgestaltung des Inhalts von qualifizierten Zertifikaten
- Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an eine Prüf- und Bestätigungsstelle. Diese berät Sie bereits vorab bei Ihren Fragen. Auch prüft und bestätigt sie Ihr Sicherheitskonzept und dessen Umsetzung. Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gilt der Antrag auf freiwillige Akkreditierung gleichzeitig auch als Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes.
Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur