Ansprechpartner & mehr

Öffentliche Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“

Bebauungsplans Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs 2 u. 4 Abs. 2 beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Abbildung: Lage im Raum (ohne Maßstab) <br>(Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung <br>Niedersachsen - LGLN)Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des 43. Bebauungsplans „Gewerbe, Energie und Mobilität“ liegt nördlich der Stadtgrenze der Hansestadt Lüneburg, östlich des Sportparks, südlich der Lüneburger Landstraße (L216) und westlich des Böhmsholzer Weges. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Im Ortsteil Reppenstedt beabsichtigt die Gemeinde die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes südlich der Lüneburger Landstraße auf Flächen zwischen dem Gebiet des Sportparks und dem bestehenden Gewerbegebiet. Zudem möchte die Gemeinde Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erfolgt eine Ausweisung als "Gewerbegebiet" sowie als "Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik".

Im sogenannten Parallelverfahren stellt die Samtgemeinde Gellersen die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbe, Energie und Mobilität“ auf.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Plangebietes insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:

Tiere, Pflanzen und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Orts- und Landschaftsbild, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sowie bereits vorliegende umweltbezogene Unterlagen stehen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Biotoptypenkarte und artenschutzrechtliche Prüfung
  • Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahme zu Gewerbe-/Wohnflächen
  • Baugrunduntersuchung für eine mögliche Bebauung
  • Altlastentechnische Untersuchung einer möglichen Konversionsfläche
  • Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse und gutachterliche Stellungnahme, Erschließung des B-Plans
  • Verkehrsuntersuchung zur geplanten Gewerbegebietserweiterung
  • Schalltechnisches Gutachten und Entwässerungskonzept
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus zur Einsicht bereit.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.04.2026 bis einschließlich 02.06.2026

im Internet unter dem Link home/themenseiten/reppenstedt/ihre-gemeinde/aktuelles-2/oeffentliche-auslegungen-2.aspx 
unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“ / „Aktuelles“ / „Öffentliche Auslegungen“

sowie zusätzlich

im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer Nr. 14) 

während der Öffnungszeiten
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Während dieser Beteiligungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per Mail an sabrina.harms@gellersen.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 43 nicht von Bedeutung ist.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Anschrift Gemeinde Reppenstedt Dachtmisser Straße 1 21391 Reppenstedt
Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr