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Wiedereröffnung und Fortführung der Erörterung in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz

Wiedereröffnung und Fortführung der Erörterung in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz für den Neubau der A 39 Lüneburg - Wolfsburg, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216), Bau-km 1+000 bis Bau-km 8+700

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Wilschenbrucher Weg 69, 21335 Lüneburg (Vorhabenträgerin), hat für das o. g. Vorhaben im Anschluss an die 1. Änderungsplanauslegung (28.08.2017 bis 27.09.2017) und die dazu durchgeführte Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz (17.08.2020 bis 07.09.2020) die Fortführung des am 03.05.2012 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz i.V.m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beantragt.

Die ursprünglichen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 14.05.2012 bis zum 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Ein Erörterungstermin fand vom 25. bis zum 27.11.2013 und fortgesetzt vom 10. bis zum 13.02.2014 statt. Die Planunterlagen zur 2. Planänderung lagen in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022
in der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf und den Samtgemeinden Bardowick und Gellersen öffentlich aus. Einwendungen und Stellungnahmen gegen bzw. zu dem ausgelegten Plan waren bis einschließlich zum 18.07.2022 vorzubringen.

Der Termin zur Wiedereröffnung und Fortführung der Erörterung ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Anhörungsbehörde) anberaumt worden für 

 

Donnerstag, 22.06.2023, Beginn 10:30 Uhr
Ort: Castanea Resort Hotel, Scharnebecker Weg 25, 21365 Adendorf - Großer Saal

Wenn die Erörterung am 22.06.2023 nicht abgeschlossen werden kann, wird die Verhandlung am Freitag, 23.06.2023 ab 9:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt (bis spätestens 13:00 Uhr).

Der Einlass erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der Erörterung.

 

Gegenstand dieser Erörterung sind alle Äußerungen, zu denen in Ansehung der geänderten und aktualisierten zweiten Änderungsplanung Erörterungsbedarf besteht.  

 

Für den Erörterungstermin ist folgender Ablauf vorgesehen:

Donnerstag, 22.06.2023 - 10:30 Uhr bis voraussichtlich längstens 17:00 Uhr

  • Begrüßung / organisatorische Hinweise und Fragen / Einleitung
  • Vorstellung der geänderten Planung durch die Vorhabenträgerin
  • Optimierungen und Kritik der Planung im Hinblick auf verkehrliche Belange und Verkehrsziele
  • Optimierungen und Kritik der Planung im Hinblick auf Umweltbelange
    a. Artenschutz
    b. Gebietsschutz
    c. Belange des Klimaschutzes
    d. Wasserrechtliche Anforderungen
    e. Schutzgut Menschen / Immissionsschutz
    f. Andere Schutzgüter
  • Beweissicherungskonzept
  • Sonstiges / Erörterungsschluss


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, sowie auf Betroffene.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten / Betroffenen kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.

Die im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung abgegebenen Stellungnahmen und erhobenen Einwendungen sind nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und durch die Vorhabenträgerin beantwortet worden. Die Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den Äußerungen kann bis zum Erörterungsschluss auf der Internetseite der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Bekanntmachung kann auf den Internetseiten der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen eingesehen werden.

Die Bekanntmachung ist auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de/portal sowie auf der Internetseite der Anhörungsbehörde unter der Adresse http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview veröffentlicht.

Der Erörterungstermin wird zudem im Niedersächsischen Ministerialblatt und in der Landeszeitung Lüneburg öffentlich bekanntgemacht.