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Wahlhelfer(innen) für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 gesucht

Am 9. Oktober 2022 findet die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dafür wird die Mithilfe möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger aus der Samtgemeinde Gellersen benötigt.
 

Wer kann ein Wahlehrenamt übernehmen?
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer können alle sein, die auch wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden. Neue Gesichter sind gerne gesehen. Ganz besonders sei darauf hingewiesen, dass bei der Berufung der Wahlvorstände auch Menschen mit Behinderung herzlich willkommen sind.


Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rechtzeitig vor der Wahl. Hier aber schon einmal das Wichtigste in Kürze: Ein Wahlvorstand besteht aus mind. fünf Mitgliedern - je nach Größe des Wahlbezirks. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeiten des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Dazu gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt. Zu guter Letzt unterschreiben sie die Wahlniederschrift und helfen bei den Aufräumarbeiten mit.


Wie lange dauert der Einsatz am Wahltag?
Am jeweiligen Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Die Frühschicht des Wahlvorstandes trifft sich jedoch schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. Wahlhelfer(innen) müssen also nicht den ganzen Tag im Wahllokal sein. Das Team ist groß genug, um sich mittags ablösen zu können. In der Regel wird also in zwei Schichten gearbeitet. Erst ab 18:00 Uhr sind dann wieder alle zur Auszählung der Stimmzettel im Einsatz.
 

Wird das Ehrenamt vergütet?
Für das Ehrenamt wird eine kleine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, gezahlt, das am Wahltag den Wahlhelferinnen und -helfern in bar ausgezahlt wird. Für das leibliche Wohl ist am Wahltag gesorgt: Es gibt kalte Getränke, Kaffee, Tee und Kekse.

 

Wer als Wahlhelfer(in) tätig sein möchte, meldet sich bitte bei Frau Vaupel (Tel. 04131 6727-222, E-Mail: Birgit.Vaupel@gellersen.de) oder Herrn Schölzel (Tel. 04131 6727-217, E-Mail: Holger.Schoelzel@gellersen.de).

Die Samtgemeinde bedankt sich bereits heute bei allen, die bei der Wahl unterstützen!