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BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Nr. 42 „Bürgerpark“ mit örtlicher Bauvorschrift - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Bürgerpark“ mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.  Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung mit den Anlagen werden für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich vom 02.02.2021 bis zum 16.03.2021im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Sitzungszimmer Nr. 17) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04131 6727-274 oder nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an Sabrina.Harms@gellersen.de oder nach Klingeln an der Eingangstür des Rathauses während der Öffnungszeiten (aktuell: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Do. zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) sowie im Internet unter dem Link https://www.reppenstedt.de unter der Rubrik „Ihre Gemeinde“\“Aktuelles“\“Öffentliche Auslegungen“sowie telefonisch unter der Telefonnummer 04131 6727-274 über den Bebauungsplan und seine Ziele und Zwecke informieren. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenmaske sowie die Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Hygienemaßnahmen ist für alle Besucher bei Betreten des Rathauses erforderlich. Sollte Ihnen aufgrund einer vom Gesundheitsamt verordneten Quarantäne die Einsichtnahme nicht möglich sein, nehmen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 04131 6727-274 Kontakt mit der Gemeinde auf. Ihnen wird dann schnellstmöglich ein Exemplar des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zugeschickt.

Zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist das Rathaus bis auf Weiteres nur eingeschränkt nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Terminvereinbarungen für die Einsichtnahme des Vorentwurfes des Bebauungsplanes im Rathaus sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich. Die Unterlagen werden im Rathaus in dem separaten Sitzungszimmer Nr. 17 bereitgestellt. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge kann dieser Raum durch die Bürgerinnen und Bürger nur einzeln betreten werden. Fragen zu den Planunterlagen können telefonisch unter der o. g. Telefonnummer gestellt werden.

Falls das Rathaus in Reppenstedt während der Auslegungsfrist wieder uneingeschränkt geöffnet sein sollte, können die Unterlagen im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Sitzungszimmer Nr. 17) während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Reppenstedt (gerne auch per E-Mail an Sabrina.Harms@gellersen.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Bürgerpark“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegenden Übersichtsplan, ohne Maßstab, mit einer gelben gestrichelten Linie gekennzeichnet.  

Quelle: Übersichtsplan - ohne Maßstab (Quelle: Luftbild Karten Version 2.1), © 2021 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 "Bürgerpark“ mit örtlicher Bauvorschrift ohne Maßstab 

Übersichtsplan als Download

Gesamtfassung Vorentwurf frühzeitige Beteiligung B-Plan Nr. 42 "Bürgerpark" Reppenstedt