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Pressemitteilungen

Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten innerhalb der Samtgemeinde Gellersen

 

Neue Informationen zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesstätten

In Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen gilt im Moment folgende Regelung: Um einen Übergang zum Regelbetrieb zu gewährleisten können nunmehr bis zu 50 % der Kinder nach zulässiger Höchstkinderzahl (8 Krippe / 13 Kindergarten) je Gruppe aufgenommen werden. Für die Aufnahme in die Notbetreuung gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Regelungen, dass mind. ein Elternteil in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sein muss. Der andere Sorgeberechtigte muss ebenfalls ein Arbeitsverhältnis nachweisen. Die Regelungen der Notaufnahmeaufträge (siehe Beitrag unten) gelten weiterhin.

 


 

 

Anmeldung zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten  innerhalb der Samtgemeinde Gellersen


Diese Checkliste dient dazu, alle notwendigen Informationen zu sammeln, um Ihren Anspruch auf Notfallbetreuung zu prüfen und ggf. nachzuweisen. Die Entscheidung über die Notbetreuung obliegt letztendlich der Samtgemeinde Gellersen, welche auf Grundlage der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben unter Bewertung der aktuellen Situation getroffen wird.


Bitte beachten Sie:
Mit der Schließung von Kindertageseinrichtungen sollen die Infektionsketten des Corona-Virus unterbrochen werden. Eine Notbetreuung dient lediglich zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge und kann daher nur im absoluten Ausnahmefall gewährt werden!


Bitte prüfen Sie daher sorgfältig und kritisch, ob für Sie tatsächlich ein Ausnahmefall zutrifft. Der Aufenthalt zuhause und in kleinen Gruppen ist unbedingt der Betreuung in einer Einrichtung vorzuziehen.


Formular für die Anmeldung zur Notbetreuung
(Stand: 15.05.2020)

 


 

Informationen zu den Schulen

Schreiben des Nds. Kultusministers vom 14.05.2020