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Pressemitteilungen

Notbetreuung in der Samtgemeinde Gellersen; Bürgertelefon

Aufgrund der Gefahr der Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus bleiben die Einrichtungen in der Samtgemeinde Gellersen geschlossen.

Die Schließung erfolgt vom 14.03. bis einschließlich 18.04.2020.

Betroffen sind:

  • alle Kindergärten und Kinderkrippen in der Samtgemeinde Gellersen
  • alle Grundschulen in der Samtgemeinde Gellersen
  • die Jugendclubs und Jugendzentren der Samtgemeindejugendpflege
  • die Sportstätten der Samtgemeinde Gellersen (Es findet kein Training der Sportvereine in den Sportstätten der Samtgemeinde Gellersen statt!)
  • die Büchereien in Kirchgellersen und Reppenstedt.

 

Notbetreuung für Krippe und Kindergarten
Eine Betreuung der Kinder kann ggf. in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr ohne Mittagsverpflegung zentral im Kindergarten "Rappelkiste" Reppenstedt und in der Kinderkrippe "Rasselbande" Reppenstedt erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern Angehörige wichtiger Berufsgruppen (Polizei, Pflegedienste, med. Personal) sind oder die Eltern nachweisen, dass ein besonderer Härtefall vorliegt. Hierüber ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen.

 

Notbetreuung für Schulen
Eine Betreuung der Kinder kann ggf. in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr ohne Mittagsverpflegung erfolgen. Dies regeln die Schulen in eigener Zuständigkeit.

 

Bürgertelefon
Für Fragen zur Notbetreuung von Kindern in den Kindertagesstätten ist ein Bürgertelefon bei der Samtgemeinde Gellersen eingerichtet worden. Die Rufnummer ist

04131 6727-216.

Ein Mitarbeiter wird Ihnen für Fragen am Samstag (14.03.2020) sowie am Sonntag (15.03.2020) in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie wärend der regulären Öffnungszeiten der Samtgemeindeverwaltung zur Verfügung stehen.

Das Bürgertelefon des Landkreises Lüneburg erreichen Sie unter 04131 26-1000. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg (13.03.2020)
zur Untersagung des Betriebs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kindertagespflege