Die Hansestadt Lüneburg und die Gemeinde Reppenstedt grenzen mit ihren Hoheitsgebieten unmittelbar aneinander. Der zur Erschließung des Neubaugebietes „Schnellenberger Weg" errichtete Kreisverkehrsplatz liegt zur Hälfte in der Gemeinde Reppenstedt und zur anderen Hälfte in der Hansestadt Lüneburg. Insbesondere im Hinblick auf eine eindeutige Zuständigkeit der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde und zur Gestaltung einer städtebaulich sinnvollen Abgrenzung zwischen den Gemeinden, soll der Grenzverlauf angepasst werden.
Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 wurde zum Zwecke der klaren Zuordnung von Erschließungsstrukturen für das Neubaugebiet „Schnellenberger Weg" der Gemeinde Reppenstedt und einer städtebaulich sinnvollen Gebietsabgrenzung der Hansestadt Lüneburg und der Gemeinde Reppenstedt der Gebietsänderungsvertrag geschlossen.
Wie aus der folgenden Karte ersichtlich, wird die zukünftige Gemarkungsgrenze durch den gelb dargestellten Verlauf definiert. Die in blau gekennzeichneten Grundstücke gehen von der Gemeinde Reppenstedt auf die Hansestadt Lüneburg über.
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung werden die Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 25 Abs. 4 S. 1 NKomVG beteiligt.
Die Öffentlichkeit kann in der Zeit
vom 12.10.2026 bis einschließlich 25.10.2026
den Lageplan
im Internet unter dem Link home/themenseiten/reppenstedt.aspx unter der Rubrik „Pressemitteilungen“
sowie zusätzlich
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt (Zimmer Nr. 14)
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
einsehen und Anregungen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Rathaus abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an sabrina.harms@gellersen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.